"Ein für alle Male abgefunden" bedeutet Erbverzicht

Erklärt ein Abkömmling nach dem Tod des Vaters in einem Erbauseinandersetzungsvertrag, mit der Zahlung eines bestimmten Betrages "ein für alle Male abgefunden zu sein", kann das als Verzicht auch auf das gesetzliche Erbrecht nach dem Tod der Mutter auszulegen sein.

Grundstückskosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Hauses erkennt der Bundesfinanzhof (BFH) nicht als außergewöhnliche Belastung an.

Pflegeheimbewohner müssen bei Preisanpassungen gefragt werden

Erstes Oberlandesgericht kippt einseitige Entgelterhöhungen

MPU auf eigene Kosten

Ein Hartz-IV-Empfänger hat keinen Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis übernimmt.