Der Begriff „worst-case“-Szenario ist nicht gleichbedeutend mit einer Mindestrendite

Urteil des OLG Köln vom 06.06.2014 (20 U 48/13)

Banken müssen bei offenen Immobilienfonds auf die Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme hinweisen

Empfehlen Banken ihren Kunden den Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds, so müssen sie die Kunden darauf hinweisen, dass die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft besteht.