960 Euro für 7 km/h zu viel?

Wenn aus einem Kleinwagen plötzlich ein Lkw wird

Kurioser Fall in Rheinland-Pfalz: Im September 2025 fährt ein Ford-Kleinwagen auf der A3 bei Windhagen in Richtung Frankfurt am Main 7 km/h zu schnell und wird geblitzt. Nichts deutet auf einen außergewöhnlichen Vorfall hin. 

Wenige Wochen später liegt der Bußgeldbescheid im Briefkasten des Fahrers und sorgt für blankes Entsetzen: Ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg, 960 Euro Bußgeld.

Ein genauer Blick auf den Bescheid offenbart das Missverständnis: Der Kleinwagen wurde als Lkw gedeutet.

Verhängnisvolle Fehleinstufung

Im Bußgeldbescheid wird das Fahrzeug nicht als Pkw, sondern als Lkw klassifiziert. Mit drastischen Folgen für den Fahrer: Statt einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung steht plötzlich ein schwerer Tempoverstoß im Raum. Denn für Lkws gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit von 131 km/h liegt deutlich darüber.

„Rechnerisch ergibt sich nach Toleranzabzug eine Überschreitung von 47 km/h – ein klassischer Fall für Fahrverbot, Punkte und ein empfindliches Bußgeld, zumal auch noch Vorsatz unterstellt wird“, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Einspruch mit Erfolgsaussicht

Für Pkws waren an dieser Stelle auf der A3 jedoch 120 km/h erlaubt. Statt 47 km/h zu viel fuhr der Pkw-Fahrer nach Toleranzabzug also gerade einmal 7 km/h zu viel. Juristisch gesehen ist das ein Bagatelldelikt: 20 Euro Verwarnungsgeld, keine Punkte, kein Fahrverbot.

Der Fahrer legte deshalb mithilfe des Anwalts Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

„Da in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler passieren, sollten Betroffene sie immer sorgfältig auf Plausibilität prüfen und im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen. Wichtig ist, für den Einspruch die Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzuhalten“, weiß Louven. 

Das Verfahren läuft aktuell noch, es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Bußgeldstelle ihren Fehler korrigieren wird, da sie das Verfahren nach angeblicher „Zwischenprüfung“ bereits an die Staatsanwaltschaft abgegeben hat. Hiernach erfolgt regelmäßig die Abgabe an das örtliche Amtsgericht.

Fahrzeugart entscheidet

Das deutsche Verkehrsrecht unterscheidet bei Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt nach Fahrzeugart. 

„Für Personenkraftwagen gelten auf Autobahnen grundsätzlich keine festen Höchstgeschwindigkeiten, solange die Beschilderung nicht etwas anderes vorgibt“, erklärt Tom Louven. 

Für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen ist die Lage eindeutig: Sie dürfen auf Autobahnen maximal 80 km/h fahren. Diese Regelung ergibt sich aus § 3 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung und ist bundesweit einheitlich. Wohnmobil-Besitzer sollten jedoch aufpassen, da hier das Gewicht des Fahrzeugs die entscheidende Rolle spielt. 

„Für Camper unter 3,5 Tonnen gibt es wie bei Pkws auf der Autobahn keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung. Mit einem Wohnmobil zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen hingegen darf maximal 100 km/h gefahren werden“, weiß der Anwalt.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien.

Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. 

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.