MPU auf eigene Kosten

Ein Hartz-IV-Empfänger hat keinen Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis übernimmt.

Der Hartz-IV-Empfänger hatte im konkreten Fall nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,52 Promille seinen Führerschein verloren.

Seinen Antrag, die Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - inklusive einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und hierzu benötigter Vorbereitungskurse - in Höhe von mehr als 2.400 Euro zumindest darlehenshalber zu übernehmen, lehnte das zuständige Jobcenter ab.

Hiergegen wandte er sich vor Gericht - jedoch ohne Erfolg.

Es handele sich nicht um einen unabweisbaren, vom Hartz-IV-Regelsatz umfassten Bedarf.

Der Entzug der Fahrerlaubnis und die dadurch entstehenden Unkosten seien Folge strafbaren Verhaltens.

Die Regelleistung solle zwar das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten, jedoch fallen Folgekosten von sozialschädlichem Verhalten nicht hierunter, erklären ARAG Experten

Urteil: SG Heilbronn, Az.: S 10 AS 2226/14

Quelle:
ARAG Versicherung - www.arag.de