Grundstückskosten sind keine außergewöhnliche Belastung
Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Hauses erkennt der Bundesfinanzhof (BFH) nicht als außergewöhnliche Belastung an.
Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Hauses erkennt der Bundesfinanzhof (BFH) nicht als außergewöhnliche Belastung an.
Entweder Ausgleichszahlung oder Minderung
Erstes Oberlandesgericht kippt einseitige Entgelterhöhungen
Ein Hartz-IV-Empfänger hat keinen Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis übernimmt.
Weil sich ein 83-jähriger Mieter aus Bonn seit Jahren mit "Pferdesalbe" einreibt und der Geruch das Wohnhaus verpestet, muss er nach 54 Jahren aus seiner Drei-Zimmer-Wohnung ausziehen.