Grundstückskosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Hauses erkennt der Bundesfinanzhof (BFH) nicht als außergewöhnliche Belastung an.

Pflegeheimbewohner müssen bei Preisanpassungen gefragt werden

Erstes Oberlandesgericht kippt einseitige Entgelterhöhungen

MPU auf eigene Kosten

Ein Hartz-IV-Empfänger hat keinen Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis übernimmt.

Kündigung wegen Pferdesalbe

Weil sich ein 83-jähriger Mieter aus Bonn seit Jahren mit "Pferdesalbe" einreibt und der Geruch das Wohnhaus verpestet, muss er nach 54 Jahren aus seiner Drei-Zimmer-Wohnung ausziehen.