Banken müssen bei offenen Immobilienfonds auf die Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme hinweisen

Empfehlen Banken ihren Kunden den Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds, so müssen sie die Kunden darauf hinweisen, dass die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft besteht.

Begrenzte Mithaftung für Pflegeplatzkosten

Hohe Kosten der Heimunterbringung dürfen nicht ohne weiteres auf Angehörige oder ehrenamtliche Betreuer abgewälzt werden