Banken müssen bei offenen Immobilienfonds auf die Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme hinweisen

Empfehlen Banken ihren Kunden den Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds, so müssen sie die Kunden darauf hinweisen, dass die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft besteht.

Radfahrerin fährt gegen die Fahrtrichtung und hat trotzdem Vorfahrt

Richter geben "Geisterfahrerin" auf dem Rad zu 50% Recht

320 Euro Rückkaufswert nach 6 Jahren Beitragszahlung

Lebensversicherungskunde wehrte sich und erhielt 4.000 Euro Nachzahlung