Beifahrer muss nicht aufpassen
Der Bei- oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten.
Der Bei- oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten.
Auch geringe Farbabweichungen können laut ARAG bei einem Neuwagen einen Sachmangel darstellen.
... sonst kann es teuer werden
vzbv gewinnt Klage gegen partnersuche.de
Urteil des OLG Köln vom 06.06.2014 (20 U 48/13)