Beifahrer muss nicht aufpassen

Der Bei- oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten.

Der Begriff „worst-case“-Szenario ist nicht gleichbedeutend mit einer Mindestrendite

Urteil des OLG Köln vom 06.06.2014 (20 U 48/13)