Banken müssen bei offenen Immobilienfonds auf die Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme hinweisen
Empfehlen Banken ihren Kunden den Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds, so müssen sie die Kunden darauf hinweisen, dass die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft besteht.