Haftpflichtversicherung zahlt nicht an Familienmitglieder

ARAG Experten weisen darauf hin, dass Tierhalterhaftpflichtversicherungen nur für Schäden aufkommen müssen, die fremden Personen entstehen.

"Ein für alle Male abgefunden" bedeutet Erbverzicht

Erklärt ein Abkömmling nach dem Tod des Vaters in einem Erbauseinandersetzungsvertrag, mit der Zahlung eines bestimmten Betrages "ein für alle Male abgefunden zu sein", kann das als Verzicht auch auf das gesetzliche Erbrecht nach dem Tod der Mutter auszulegen sein.

Grundstückskosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Hauses erkennt der Bundesfinanzhof (BFH) nicht als außergewöhnliche Belastung an.

Pflegeheimbewohner müssen bei Preisanpassungen gefragt werden

Erstes Oberlandesgericht kippt einseitige Entgelterhöhungen