Unfallstelle absichern - es gibt Ausnahmen!
Wer an einem Autounfall beteiligt ist oder als Ersthelfer in einen Autounfall verstrickt wird, muss zuerst die Unfallstelle mit Warnblinkanlage und Warndreieck absichern!
Wer an einem Autounfall beteiligt ist oder als Ersthelfer in einen Autounfall verstrickt wird, muss zuerst die Unfallstelle mit Warnblinkanlage und Warndreieck absichern!
Falsch geparkt und abgeschleppt ...
Eine fünf Zentimeter hohe Betonabbruchkante, stellt - auf einem für Radfahrer freigegebenen unbeleuchteten Weg - eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar.
Nach einem Autounfall müssen Verletzte nicht immer am Unfallort auf die Polizei warten.
BGH-Urteil zeigt klare Berechnungsgrundlage für Unterhaltszahlung aus dem Ausland