Fallen jetzt zahlreiche Urlaube ins Wasser?
Wie sich Verbraucher vor möglichen Flugstreichungen absichern können
Seit etwas mehr als zwei Monaten ist die Straße von Hormus durch den Iran blockiert.
Das stellt insbesondere deutsche Fluggesellschaften vor erhebliche Herausforderungen: Laut dem Deutschen Flughafenverband ADV soll rund die Hälfte der gesamten Kerosinimporte über diese Seeroute nach Deutschland gelangen.
Demnach fehlen aktuell rund 2,3 Millionen Tonnen Kerosin, die für den Flugbetrieb benötigt werden.
Erste Airline-Manager weisen bereits auf mögliche Auswirkungen auf den Flugverkehr hin – darunter auch potenzielle Flugstreichungen.
„Genaue Prognosen sind in unsicheren Zeiten stets schwierig. Privaten Verbrauchern ist daher grundsätzlich zu empfehlen, frühzeitig vorzusorgen, um mögliche Kosten bei kurzfristigen Flugausfällen deutlich zu reduzieren“, erklärt Sejdin Sejdini, Geschäftsführer der ProFina Deutschland GmbH.
Er gibt einen Überblick darüber, wie sich Reisende bestmöglich absichern können.
Welche Kosten drohen dem Bucher bei einem Flugausfall?
Sobald eine Airline oder Fluggesellschaft einen Flug annulliert, haben Reisende nach EU-Recht (EU-Verordnung 261/2004) grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung des gesamten Flugpreises oder auf eine Ersatzbeförderung, also eine Umbuchung auf einen anderen Flug.
„Generell variieren die Buchungsformen, sodass ein genauerer Blick auf mögliche Kosten bei Flugstreichungen notwendig ist“, betont Sejdini.
Unterschieden werden drei Varianten: Pauschalreisen über einen Reiseveranstalter, getrennte Buchungen von Flug und Hotel sowie kombinierte, selbst zusammengestellte Touren ohne Reiseveranstalter, bei denen Flug und Hotel zwar aufeinander abgestimmt sind, rechtlich jedoch getrennt behandelt werden.
Bei Pauschalreisen ist der Reisende im Falle eines Flugausfalls am besten abgesichert, da der Veranstalter für die gesamte Leistungskette verantwortlich ist und in der Regel eine Ersatzreise oder vollständige Erstattung erfolgt.
Bei den beiden anderen Varianten ist die Situation anders
„Viele buchen heute lieber selbstständig über Reiseportale, um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen“, erklärt Sejdini. „Fällt ein Flug aus, besteht in der Regel ein Anspruch auf Erstattung des Flugpreises nach EU-Recht – separat gebuchte Hotelkosten bleiben jedoch meist unberührt.“
Branchenüblich machen die Unterkunftskosten bei selbst gebuchten Reisen etwa die Hälfte des Gesamtpreises aus, sodass ohne Reiseversicherung ein erheblicher Teil verloren gehen kann.
- Welche Reiseversicherungen empfehlen sich?
- Wie können sich Reisende vor diesem Risiko bestmöglich schützen?
„Vor allem in unvorhersehbaren Zeiten sind Reiserücktrittsversicherungen inklusive Reiseabbruchschutz besonders empfehlenswert“, so der Finanz- und Versicherungsexperte. „Sie ermöglichen eine kostenlose Stornierung der Reise, falls diese aus unvorhersehbaren Gründen nicht angetreten werden kann.“
Die Ursachen können vielfältig sein: Krankheit, Unfälle oder auch die Streichung sämtlicher Flüge.
Während die Reiserücktrittsversicherung die Absage vor Reisebeginn absichert, greift der Reiseabbruchschutz, wenn während des Urlaubs unvorhergesehene Ereignisse eintreten und der Aufenthalt vorzeitig beendet werden muss. Dies kann auch gestrichene oder verschobene Rückflüge betreffen, die Umbuchungen, alternative Transportmöglichkeiten oder zusätzliche Übernachtungen erforderlich machen – die daraus entstehenden Kosten werden dann von der Versicherung übernommen.
Zudem haben Reisende die Möglichkeit, den Schutz auf Mitreisende wie Partner, Kinder oder Freunde auszuweiten. Auf diese Weise sind private Verbraucher bereits vor Antritt und auch während des Urlaubs abgesichert, sodass sie möglichen Flugausfällen gelassener begegnen können, ohne im Ernstfall auf den entstehenden Kosten sitzen zu bleiben.
Weitere Informationen unter www.pro-fina.de