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Kündigung wegen Eigenbedarfs

... Mieter haben kaum eine Chance

Für Vermieter wird es immer leichter, auch langjährigen Mietern wegen Eigenbedarfs zu kündigen.

Mieter haben kaum eine Chance, sich dagegen zu wehren, denn Gerichte sind häufig auf der Seite des Eigentümers.

Widerspruch ist deshalb laut der Zeitschrift Finanztest aber sinnvoll, wenn die Kündigung eine besondere Härte darstellt.

Das ist der Fall bei Krankheit, hohem Alter, langer Mietzeit, Schwangerschaft, akutem Prüfungsstress oder wenn Wohnungsnot herrscht und Ersatz nicht zu finden ist.

Außerdem kann der Eigenbedarf nur vorgetäuscht sein. Wenn so etwas auffliegt, können Mieter Schadenersatz fordern.

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs haben Gerichte in der Vergangenheit häufig im Sinne des Vermieters entschieden: Es genügt sogar, wenn er die Wohnung, deren Mieter er kündigt, nur zeitweise nutzen will, um dann in der Nähe seiner Tochter zu sein.

Anspruch darauf, sein Eigentum selbst zu bewohnen, hat er auch, wenn seine jetzige Wohnung teurer ist als die vermietete, Feuchtigkeitsschäden hat oder er aus gesundheitlichen Gründen weniger Treppen steigen will.

Der Vermieter kann auch für enge Angehörige wie getrennt lebende Ehepartner, Groß- und Schwiegereltern und unter bestimmten Umständen auch Nichten und Neffen, Tanten und Onkel, Schwäger und Cousins oder eine Haushaltshilfe Eigenbedarf anmelden.

Betroffene Mieter sollten prüfen, ob die angegebenen Gründe stichhaltig sind und sich bei einem Mieterverein beraten lassen.

Der ausführliche Artikel „Kündigung wegen Eigenbedarfs“ erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/eigenbedarf abrufbar.


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