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Novellierte Betriebssicherheitsverordnung
Zum 1. Juni 2015 tritt die novellierte Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Sie enthält zahlreiche Neuerungen, die Auswirkungen auf den Betrieb von Aufzugsanlagen haben. TÜV SÜD hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst und informiert Aufzugsbetreiber auf einer eigenen Internetseite und mit einer bundesweiten Kampagne über die fristgerechte Umsetzung der neuen Verordnung.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) betrifft so genannte "überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen". Als solche gelten alle Aufzüge zur Personenbeförderung wie Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Paternoster oder Bauaufzüge. Aufzugsanlagen ohne Personenbeförderung sind als Arbeitsmittel definiert.
Mit dem Inkrafttreten der novellierten BetrSichV müssen sich die Betreiber von "überwachungsbedürftigen Anlagen" mit folgenden Änderungen auseinandersetzen:
Auf der Internetseite www.tuev-sued.de/betriebssicherheit informiert TÜV SÜD ausführlich über die Änderungen der novellierten BetrSichV und über die Maßnahmen, die bis zum Inkrafttreten am 1. Juni 2015 umzusetzen sind. Die Seite enthält den kompletten Text der Verordnung, mehrere Videos mit anschaulichen Informationen sowie die Termine von bundesweiten Informationsveranstaltungen und von Webinaren, bei denen sich Betreiber aus erster Hand und in direktem Kontakt mit erfahrenen Experten über die Anforderungen der neuen Verordnung informieren können.
Quelle:
TÜV SÜD
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