Minijobs im Privathaushalt dürfen auch bar entlohnt werden
Vom Staat geförderte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen dürfen im Grundsatz nicht bar bezahlt werden, wenn eine steuerliche Förderung angestrebt wird.
Vom Staat geförderte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen dürfen im Grundsatz nicht bar bezahlt werden, wenn eine steuerliche Förderung angestrebt wird.
Die zehn gängigsten Rechtsirrtümer
ARAG Experten sagen, was es damit auf sich hat
Falschparker müssen dem Besitzer einer Parkfläche keine unangemessen hohen Abschleppkosten zahlen.
Kündigungsverhinderungstaktik unzulässig – warum und wie sich Kunden zur Wehr setzen sollten