Anspruch auf Corona Soforthilfe ist unpfändbar

Die Soforthilfe dient insbesondere zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die seit dem 1. März 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind.

Abgesagte Veranstaltungen: Zwangsgutscheine sind kein Luxusproblem

Der Deutsche Bundestag beriet am 13. Mai abschließend das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht.