Bonitätscheck: Vorsicht vor unseriösen Drittanbietern aus dem EU-Ausland

Kreditwürdig oder nicht? 

Diese Frage treibt Verbraucher beim Immobilienkauf oder der Aufnahme eines Kredits um. Aufschluss darüber gibt ein Bonitätscheck. 

Wo bekommt man den aber her?

Im Internet werben einige Anbieter nicht nur mit den Bonichecks sondern auch mit der Verbesserung der eigenen Kreditwürdigkeit. „Vorsicht, Abofalle!“, warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) vor diesen Dienstleistern.

"Habe ich das abgeschlossen?" - Flattert eine Rechnung für ein Abo ins Haus sind viele irritiert. (Foto: stock.adobe.com/Prostock-studio)

Wann braucht es einen Bonitätscheck?

Ob beim Abschluss eines Kredits oder Mobilfunkvertrags, häufig sogar bei einer Mietwohnung, müssen Verbraucher ihre Bonität nachweisen. Das geschieht meist per Abfrage bei einer sogenannten Auskunftei. 

In Deutschland sind das zum Beispiel SCHUFA, Creditreform Boniversum, CRIF oder infoscore Consumer Data. 

In anderen EU-Ländern gibt es ähnliche Auskunfteien oder Kreditregister, zum Beispiel den Kreditschutzverband (KSV1870) in Österreich oder das staatliche Negativregister der Banque de France in Frankreich. Diese sammeln Verbraucherdaten zur Zahlungsfähigkeit wie die Zahl der Kreditkarten oder Leasingverträge. Daraus berechnen die Auskunfteien dann einen Bonitäts-Score. Ein niedriger Wert steht dabei für eine schlechte Kreditwürdigkeit.

Haben Sie also beispielsweise eine Rechnung trotz mehrerer Mahnungen zu spät bezahlt, wirkt sich das negativ auf Ihre Bonität aus. Auch häufiges Zahlen per Ratenkredit, der Besitz mehrerer Kreditkarten oder häufige Wohnungswechsel geben Punktabzug.

Vorsicht vor unseriösen Drittanbietern

Wie finde ich aber meinen Score heraus? Eine Auskunft erhalten Verbraucher direkt über die jeweilige Auskunftei schriftlich oder online. Bei der Recherche im Internet oder über Werbeanzeigen von z. B. Google stoßen einige Verbraucher aber auch auf Drittanbieter, die beispielsweise eine SCHUFA-Auskunft innerhalb weniger Minuten versprechen. Manchmal werben diese auch damit, den Score zu verbessern oder Negativ-Einträge zu löschen.

So geraten einige Verbraucher in die Abofalle von Unternehmen mit Sitz in Tschechien oder dem Vereinigten Königreich. Diese verlangen auf einmal Geld in dreistelliger Höhe für ein Jahres-Abo, von dem die Betroffenen zunächst nichts wussten. Einige berichteten dem EVZ von Schreiben eines Inkasso-Unternehmens und einer Anwaltskanzlei, als diese auf die Zahlungsaufforderung nicht eingingen.

So reagieren Sie auf unberechtigte Mahnungen & Co.

  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern:
    Zahlen Sie nicht, wenn Sie kein kostenpflichtiges Abo oder einen Vertrag abgeschlossen haben. Und legen Sie Widerspruch ein, schriftlich oder per E-Mail.

  • Sichern Sie Beweise:
    Speichern Sie E-Mails, Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen, Bildschirmfotos der Webseite.

  • Holen Sie sich Hilfe:
    Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland berät Verbraucher aus Deutschland kostenlos bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen aus dem EU-Ausland.

  • Unnötiger Dienst:
    Jeder hat Anspruch auf kostenlose Selbstauskunft

  • Was viele nicht wissen:
    Diese Dienstleistung braucht es nicht und viele Verbraucher haben Geld für eine Leistung gezahlt, die sie kostenfrei erhalten können. Denn Sie haben einen Anspruch auf eine sogenannte Selbstauskunft (Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO). Diese können Sie formlos schriftlich oder über die Webseite der Auskunftei beantragen.

Vermuten Sie, dass sich Ihre Daten geändert haben? 
Das Experten-Team des EVZ rät, sich immer dann eine solche Auskunft einzuholen. Denn so können Sie auch überprüfen, ob die gesammelten Informationen korrekt sind und Fehler gegebenenfalls korrigieren lassen. Unzulässige oder falsche Daten müssen die Anbieter nämlich auch kostenlos korrigieren oder löschen.

Wer gern mehr erfahren möchte, schaut bitte direkt unter Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland - www.evz.de