Krümelmonster am Steuer?

Wie viel Verkleidung die Straßenverkehrsordnung erlaubt

Von Darth Vader über Spiderman bis Peter Pan – die kalte Jahreszeit bietet mit Halloween und Karneval zahlreiche Gelegenheiten, sich zu verkleiden. 

Doch was, wenn man kostümiert Auto fährt und geblitzt wird? 

Welche Bußgelder in solchen Fällen drohen können und was Karnevalisten und Halloween-Fans noch im Straßenverkehr beachten sollten, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Kostümiert im Auto

Wer mit dem Pkw zur Kostümparty fährt, sollte Krümelmonster-Masken oder falsche Bärte besser erst vor Ort anlegen. „Die Straßenverkehrsordnung verbietet Fahrzeugführern ausdrücklich, sich so zu maskieren, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. 

Kommt es zu einem Unfall, verweigert die Kfz-Kaskoversicherung möglicherweise sogar wegen grober Fahrlässigkeit die Regulierung des Kaskoschadens, da die Wahrnehmung und Bewegungsfreiheit eingeschränkt war“, weiß Tom Louven. 

Auch große Hüte, Augenklappen oder unpassendes Schuhwerk zählen zu den Accessoires, die die Fahrtüchtigkeit einschränken und deshalb nicht hinter dem Steuer getragen werden sollten.

Fahrtenbuchauflage für das beste Make-up

Unter Narren und Halloween-Monstern gilt Make-up als gleichermaßen beliebt. Anders als bei Hüten und Masken gibt es in der Straßenverkehrsordnung kein Verbot von Glitzer, abwaschbaren Tattoos oder bunter Bemalung. Tom Louven warnt jedoch:

„Entsteht beispielsweise ein Messfoto mit einem bis zur Unkenntlichkeit geschminkten Frankenstein-Gesicht, kann das Folgen für den Fahrzeughalter haben. Denn die Bußgeldstelle wird ihn mit großer Wahrscheinlichkeit auffordern, den Fahrer anzugeben.

 Sofern der Halter schweigt oder nicht ausreichend bei der Ermittlung des Fahrers mitwirkt und die Bußgeldstelle ihn nicht ermitteln kann, muss das Verfahren im Zweifel eingestellt werden. Dem Fahrzeughalter droht dann jedoch für eine gewisse Zeit die mit einer Gebühr verbundene Führung eines Fahrtenbuchs. 

Wird das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, auf Verlangen nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, droht dem Halter eine Geldbuße von 100 Euro.“

Gefährliche Zeitersparnis

Sich auf dem Weg zum Karnevalsumzug oder zur Halloweenparty noch schnell hinter dem Steuer zu schminken, ist ebenfalls nicht ausdrücklich verboten. Allerdings darf der Fahrer gemäß StVO keine Tätigkeiten am Steuer ausüben, die ihn ablenken. Denn immer wieder führt Unachtsamkeit zu Sachschäden, Verletzten oder sogar Todesfällen.

„Autofahrer sind zu ständiger Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet. Außerdem dürfen sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden oder belästigen. Führt die Ablenkung zu einem Unfall, droht mindestens ein Verwarnungsgeld von 35 Euro. Kommt dabei ein Mensch zu Schaden, erfüllt dies möglicherweise sogar den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung, der mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird“, mahnt Tom Louven.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. 

Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. 

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.