Von diesen Online-Shopping-Rechten wissen die wenigsten

Im vergangenen Jahr kauften laut Erhebung des Statistischen Bundesamtes etwa 83 % der Deutschen Internetnutzer Online ein[1]. 

Regelungen zu Rückgabefristen, Zahlungsbedingungen und Stornierungen sind den meisten Verbraucher*innen daher bestens bekannt – denken sie zumindest. 

Tatsächlich gibt es einige Rechte, die Online-Shoppern zustehen, von denen nur die wenigsten wissen. 

Trusted Shops hat die 5 häufigsten Wissenslücken gesammelt: 

1. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (bei Marktplätzen wie Amazon oder eBay oft freiwillig 30 Tage), im Anschluss haben Verbraucher*innen dann zusätzlich 14 Tage Zeit, um die Ware zurückzusenden

Der Widerruf (z.B. per E-Mail) und die Rücksendung können also zeitlich voneinander abweichen, so dass die Ware länger als 14 Tage getestet werden kann. 

Bei Nutzung über eine Prüfung hinaus müssen Käufer*innen jedoch womöglich einen sogenannten Wertersatz leisten. 

2. Werden zwei Waren auf einmal bestellt, aber getrennt geliefert, läuft die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der zweiten Ware.

Erscheint also etwa das zweite bestellte Buch erst in drei Monaten, können Verbraucher*innen auch das erste, sofort gelieferte noch nach drei Monaten und 14 Tagen widerrufen. 

Anders ist dies aber bei regelmäßiger Lieferung im Rahmen von Abos (z.B. Rasierklingen, Katzenfutter etc.): Hier läuft die Frist ab Erhalt der ersten Ware. 

3. Nur die wenigsten Waren sind Hygieneartikel und vom Widerruf ausgenommen.

Auch probegeschlafene Matratzen können laut EuGH zurückgeben werden, ebenso getragene Badeanzüge oder Schuhe. 

Aber Achtung: Bei Nutzung über eine Prüfung hinaus müssen Verbraucher*innen unter Umständen Wertersatz leisten, so dass nicht der volle Kaufpreis erstattet wird. Hierfür ist allerdings eine korrekte Belehrung des Händlers über diesen Wertersatz Voraussetzung. 

4. Auch wenn die Originalverpackung fehlt, können Verbraucher*innen die Ware im Rahmen des Widerrufs zurücksenden. Die häufig verwendete AGB-Klausel: „Rücksendung nur in Originalverpackung“ ist unwirksam. 

Ein Toaster kann also auch in einem Schuhkarton retourniert werden, ohne dass der Händler etwas vom Kaufpreis abziehen dürfte. 

Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Verpackung Teil des (hochwertigen) Produktes ist, wie z.B. bei einer Rolex-Uhr oder einem Parfüm. Hier dürfen Verbraucher*innen zwar auch widerrufen, müssen aber mit Abzügen bei fehlender Verpackung rechnen. 

5. Wenn ein Vertrag geschlossen ist, kann der Händler nicht seinerseits einfach die Bestellung „stornieren“ – beispielsweise, wenn die Ware ausverkauft ist oder ein falscher Preis ausgezeichnet war.

Das geht nur unter engen Voraussetzungen wie einem gültigen Selbstbelieferungsvorbehalt oder unverzüglicher Anfechtung nach einem anerkannten Preisirrtum. 

Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten. Ein Vertrag ist meist schon mit Bestellung geschlossen, wenn diese mit der sofortigen Bezahlung (z.B. Paypal) zusammenfällt, auch wenn der Shop in seinen AGB schreibt, ein Vertrag komme erst mit Lieferung zustanden. 

Mehr Tipps und Informationen zum Thema Online-Shopping finden Sie auch unter https://www.trustedshops.de/magazin/rechte-beim-online-shopping/

Über Trusted Shops
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Kundenbewertungssystem und dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit.

Das Kundenbewertungssystem sorgt für nachhaltiges Vertrauen bei Händler*innen und bei Käufer*innen. Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder*innen und vergibt sein begehrtes Gütesiegel.

Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher*innen etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. 

Weitere Informationen: https://www.trustedshops.com/

Quellennachweis:
[1] Destatis (2024): Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in privaten Haushalten