Kostenerstattung für Zusatznahrung bei Patienten mit schweren oder chronischen Erkrankungen

In Deutschland ist im Zwölften Sozialgesetzbuch, kurz SGB XII genannt, festgehalten, dass gewisse Personen Anspruch auf einen Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung haben.

Spenden übers Fernsehen: Wohin das Geld der Zuschauer fließt

Nach Katastrophen werben Spendenbündnisse in ARD und ZDF um Hilfe für die Opfer und blenden die entsprechenden Kontonummern ein.