Sparkassen wollen sich Provisionen der Kunden sichern

Kunden sollen per AGB-Änderung auf Vertriebsvergütung verzichten – BGH-Urteil steht noch aus

Mindestlohn: Sonderzahlungen dürfen bei Anpassung nicht gestrichen werden

Änderungen von Arbeitsverträgen sollten sorgsam geprüft werden