Strengere Regeln für Blitzer-Apps?

Warum ein Totalverbot umstritten ist

In Deutschland ist der Einsatz von Blitzer-Apps aufgrund des Sicherheitsrisikos im Straßenverkehr während der Fahrt untersagt – die Installation der Apps und die Verwendung vor der Fahrt sind hingegen aktuell erlaubt.

Doch da sich die Nutzung am Steuer schwer seitens der Polizei nachweisen lässt, forderten mehrere Bundesländer ein generelles Verbot.

Die Bundesregierung lehnte die Vorschläge im Januar ab. Zum einen betrachte sie das bestehende Verbot als ausreichend genug und wolle nicht stärker in die persönlichen Rechte eingreifen, zum anderen sei es Aufgabe der Länder, durch polizeiliche Kontrollen für die konsequente Durchsetzung der Regelung zu sorgen.

Nutzung wird bestraft

Viele Autofahrer möchten sich vor Geschwindigkeitskontrollen schützen und greifen dafür auf Radarwarner oder Apps wie Ooono oder Blitzer.de zurück. Rechtlich ist das jedoch hierzulande untersagt. So lautet § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO):

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

„Auch Beifahrer dürfen die Apps nicht nutzen, wenn der Fahrer die Warnfunktion aktiv einsetzt – eine Entscheidung, die das Oberlandesgericht Karlsruhe eindeutig bestätigt hat. Verstöße können mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet werden“, so Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Problematik eines pauschalen Verbots

Blitzer-Apps sind explizit darauf ausgelegt, vor Messstellen zu warnen – und fallen damit klar unter das Verbot. Doch viele Karten-Apps kombinieren heute Verkehrsdaten, Gefahrenhinweise und Community-Meldungen in Echtzeit. Dadurch verschwimmen die Grenzen zwischen klassischer Blitzer-Warnung und allgemeinen Verkehrsinformationen zunehmend.

Ein pauschales Verbot könnte daher auch Funktionen betreffen, die primär der Verkehrssicherheit dienen, wie etwa Hinweise auf Unfälle. „Es müsste exakt definiert werden, welche Funktionen noch als zulässige Verkehrsinformation gelten und ab wann eine unzulässige Warnung vor Überwachungsmaßnahmen vorliegt.

In der Praxis wäre diese Abgrenzung kaum kontrollierbar“, erläutert Tom Louven.

Legale Alternativen für Verkehrsinformationen

Autofahrer müssen dennoch nicht vollständig auf Hinweise zu Blitzer-Standorten verzichten. Radioverkehrsmeldungen sind eine bewährte Möglichkeit, sich über aktuelle Geschwindigkeitskontrollen zu informieren. Ebenso können vor Fahrtbeginn Internetportale und soziale Medien nützlich sein, da viele Communitys regelmäßig über die Verkehrslage berichten.

Wer legale Informationsquellen nutzt, kann sich wirksam vor Bußgeldern schützen, ohne gegen das Verbot von Blitzer-Apps zu verstoßen.

„Autofahrer sollten auf offizielle Meldungen und zulässige Hinweise anderer Verkehrsteilnehmer zurückgreifen. So bleiben sie sicher, gut informiert und rechtlich geschützt“, so der Anwalt für Verkehrsrecht.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien.

Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.