Der Widerrufsbutton kommt
Verträge künftig so einfach widerrufen wie abschließen
Ab 19. Juni 2026 soll der Widerruf von Online-Verträgen deutlich einfacher werden: Online-Händler müssen künftig einen gut sichtbaren sogenannten „Widerrufsbutton“ auf ihrer Website bereitstellen.
Wie Verbraucherinnen und Verbraucher diese neue Funktion nutzen können und was es für grenzüberschreitende Online-Käufe bedeutet, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland in einem neuen Webartikel.
Für welche Verträge gilt der Widerrufsbutton?
Die Neuregelung gilt für Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche wie eine Webseite oder eine App geschlossen werden. Verträge, die ausschließlich per Telefon oder E-Mail zustande kommen, sind nicht erfasst.
Ob der Vertrag direkt bei einem Online-Shop oder über eine Vermittlungsplattform geschlossen wird, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass tatsächlich ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (mehr zum Widerrufsrecht bei Online-Käufen).
Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2023/2673, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der deutsche Gesetzgeber hat die Umsetzung bereits beschlossen. Die Neuregelung tritt am 19. Juni 2026 in Kraft. Auch weitere Mitgliedstaaten sind bereits tätig geworden.
Nach der Umsetzung in allen Mitgliedstaaten profitieren alle Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU von der Regelung.
Wann müssen auch ausländische Online-Shops den Widerrufsbutton anbieten?
Auch ausländische Online-Shops können ab dem 19. Juni 2026 verpflichtet sein, einen Widerrufsbutton bereitzustellen.
Maßgeblich ist, ob die Richtlinie im jeweiligen Staat dann bereits umgesetzt wurde oder ob sich das Angebot gezielt an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland richtet und daher deutsches Recht anwendbar ist.
Deutsches Recht ist regelmäßig bei einer .de-Domain, deutschsprachigen Inhalten oder spezifischen Lieferangeboten nach Deutschland anwendbar, sodass die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons greift.
So funktioniert der Widerruf über den „Button“
Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird der Widerruf dadurch deutlich vereinfacht.
In einem ersten Schritt müssen sie den Widerrufsbutton betätigen. In der Regel wird es sich um eine Schaltfläche (Button) handeln. Denkbar ist auch ein Link. Erforderlich ist eine klare und eindeutige Beschriftung, z. B. mit „Vertrag widerrufen“.
Anschließend sind in einer Eingabemaske in der Regel folgende Angaben zu machen:
- Name
- Angaben zur Identifizierung des Vertrags (z. B. Bestellnummer)
- ein Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung
In einem zweiten Schritt ist dann ein weiterer Button zu aktivieren.
- Auch dieser muss eine eindeutige Beschriftung tragen, wie z. B. „Widerruf bestätigen“.
- Erst mit der Aktivierung dieses zweiten Buttons ist der Widerruf erklärt.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen anschließend unmittelbar eine Eingangsbestätigung erhalten; der Eingang dieser Bestätigung sollte unbedingt kontrolliert werden.
Die Zwei-Schritt-Lösung soll verhindern, dass der Widerruf versehentlich ausgelöst wird.
Wichtig: Der Button muss während der gesamten Widerrufsfrist von 14 Tagen leicht auffindbar, hervorgehoben platziert und eindeutig beschriftet sein. Er darf nicht versteckt oder irreführend gestaltet sein.
Was tun, wenn es keinen Widerrufsbutton gibt?
Auch ohne Widerrufsbutton können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Widerruf weiterhin auf anderem Weg erklären, z. B. per E-Mail.
Für Unternehmer kann ein fehlender Widerrufsbutton ab dem 19. Juni 2026 jedoch rechtliche Konsequenzen haben. Das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Funktion kann Abmahnungen nach sich ziehen.
Kommt es bei Online-Einkäufen im EU-Ausland zu Problemen mit dem Widerrufsrecht, die nicht selbst gelöst werden können, steht das EVZ Deutschland Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenlos zur Seite.
Weitere Informationen zum Widerrufsbutton erhalten Sie auch direkt beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland unter https://www.evz.de/de/themen/einkaufen-digitales/online-handel/widerrufsbutton/