Teure Knöllchen: Verkehrsberuhigte Zonen im Ausland

Rechtsanwalt Tom Louven klärt auf, ob Betroffene zahlen müssen

Vorsicht beim Autofahren im Ausland! Ob bei einem romantischen Wochenendtrip nach Frankreich, Familienurlaub in Italien oder einer Geschäftsreise nach London – in vielen europäischen Städten gibt es sogenannte verkehrsberuhigte Zonen, die für Ortsunkundige nicht zu erkennen sind.

Wenn der ausländische Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten landet, stellen sich die meisten deutschen Autofahrer dieselben Fragen:

  • Muss ich das Bußgeld bezahlen?
  • Kann ich dagegen Einspruch einlegen?
  • Und was geschieht, wenn ich die Rechnung nicht begleiche?

Tom Louven, Anwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, beantwortet im Interview die wichtigsten Fragen.

Muss ich das Bußgeld auf jeden Fall zahlen?

„Grundsätzlich gilt: Vor der Tätigung einer Zahlung ist das Dokument beziehungsweise der Bescheid aus dem europäischen Ausland kritisch zu prüfen; ein Bußgeldbescheid muss und sollte ungeprüft nicht akzeptiert werden. Insbesondere der Vorwurf und die Tatdaten (beispielsweise Tatort, Tatzeit, weitere Tatmodalitäten) sind zu hinterfragen und auf Plausibilität zu prüfen.

Eine tiefer gehende juristische Prüfung des Dokuments oder Bescheides kann der Anwalt vornehmen.“

Was passiert, wenn ich nicht bezahle?

„Regelmäßig wird von EU-Behörden (beispielsweise Italien) in den Bescheiden eine zeitlich gestaffelte Geldbuße festgesetzt, das heißt, je länger mit der Zahlung gewartet wird, desto höher wird die Geldbuße. Daher ist grundsätzlich anzuraten – sollte die Zahlung nach kritischer Überprüfung berechtigt sein: das Bußgeld so schnell wie möglich zahlen, um eine Erhöhung der Geldbuße zu vermeiden.

Bleibt eine Zahlung gänzlich aus, kann die Behörde – nach Rechtskraft des Bescheides – die im Raum stehende Geldbuße bei dem Betroffenen eintreiben.“

Kann eine deutsche Behörde das Bußgeld eintreiben?

„Grundsätzlich kann ein Bußgeldbescheid aus dem europäischen Ausland von einer deutschen Behörde in Deutschland vollstreckt werden. Seit dem 28. Oktober 2010 ist das Gesetz zu Umsetzung des Rahmenabschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in Kraft.

Das Bundesamt für Justiz ist zuständig für die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus dem europäischen Ausland in Deutschland. Das EU-Abkommen sieht aber eine Bagatellgrenze von 70 Euro vor. Sanktionen, die einen solchen Betrag nicht erreichen, können nicht vollstreckt werden.

Der Betrag setzt sich dabei nicht nur aus dem reinen Bußgeld für den Verstoß, sondern auch aus den Verwaltungskosten zusammen. Regelmäßig wird die Bagatellgrenze also erreicht. Damit ein Bescheid aus dem europäischen Ausland vollstreckt werden kann, müssen die Dokumente ganz beziehungsweise zumindest die maßgeblichen Inhalte des Bescheides in deutscher Sprache verfasst sein.“

Kann ich gegen das Bußgeld vorgehen?

„Grundsätzlich kann im Rahmen eines Rechtsmittels regelmäßig gegen einen Bescheid aus dem europäischen Ausland vorgegangen werden. Dies richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes; eine Rechtsmittelbelehrung muss in dem Bescheid vorhanden sein. Regelmäßig bestehen Rechtsmittelmöglichkeiten ähnlich dem deutschen Einspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide im Ordnungswidrigkeitenrecht.“

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien.

Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Wer gern mehr erfahren möchte, schaut bitte direkt unter www.geblitzt.de