Rechtsschutzversicherungen im Crash-Test

... was passiert zum Beispiel bei eventuellen Klagen gegen VW?

Käufer eines Skandalautos können ihre Verkehrsrechtsschutz-Versicherung nutzen, um gegen den Hersteller VW oder seinen Händler vorzugehen. Der Versicherer ist aber oft berechtigt, die Rechtsschutz-Versicherung zu kündigen, wenn der Kunde Leistungen beantragt hat. Er zahlt dann zwar noch für die VW-Skandalklage, aber für keine weiteren Verfahren. Kunden bekommen dann auch von anderen Rechtsschutzanbietern oft kein Angebot mehr.

Darauf weist die Zeitschrift Finanztest in ihrer Februar-Ausgabe hin und erklärt, was bei Rechtsschutz im VW-Skandal zu beachten ist. Online findet sich der Artikel unter www.test.de/vw-rechtsschutz.

Im VW-Skandal müssen die Käufer nach Ansicht der meisten Juristen dem Händler zunächst eine Chance zur Nachrüstung geben. Ist der Händler dazu nicht schnell genug in der Lage, sind Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Händler muss dann den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Weigert er sich, kann der Kunde mit Hilfe seiner Verkehrsrechtsschutz-Versicherung dagegen klagen.

Etliche tausend Käufer klagen bereits gegen VW und Händler. Diese Klagen haben Folgen auch für die Versicherten.

Der Versicherungsschutz wird wohl teurer werden oder die Leistungen lassen nach. Kunden müssen auch damit rechnen, dass ihnen die Rechtsschutzversicherung gekündigt wird und sie dann auch von anderen Rechtsschutzanbietern kein Angebot mehr bekommen.

Die Stiftung Warentest rät daher Klägern im Rahmen des VW-Skandals, ihre Versicherung zu bitten, sie vorab zu benachrichtigen, falls sie ihnen nach einem Schadensfall kündigen will. Sie können dann den Vertrag selbst kündigen und haben bessere Chancen, neuen Rechtsschutz zu bekommen.

Die ausführlichen Artikel „Die Rechte der Käufer“ und „Rechtsschutz im Härtetest“ erscheinen in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 18.01.2017 am Kiosk) und sind bereits unter www.test.de/vw-rechtsschutz  abrufbar.