Pflegestärkungsgesetz bietet neue Chance für Anleger

Brenzliche Situation nochmals verschärft

Am 1. Januar 2017 ändert sich durch das Pflegestärkungsgesetz II einiges: Aus den bisher bekannten Pflegestufen werden Pflegegrade. Somit ermöglicht die Politik mehr Menschen den Zugang zu Pflege.

Während die zahlreichen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland davon profitieren, leiden die Pflegeheime selbst. Denn bislang existieren nicht genügend Versorgungsstränge, um die aktuelle Pflegebedürftigkeit Deutschlands abzudecken.

Es gilt:
Deutschland benötigt dringend mehr Pflegeheime und Pflegeplätze, um den Bedarf zu decken. Doch nicht alles ist negativ: Diese Situation bietet eine Chance für Privatanleger. Sie können sich Anteile an einem Pflegeheim kaufen und erhalten neben Rendite und Mieteinnahmen ein sogenanntes bevorzugtes Belegungsrecht.

Sebastian Reccius, Experte des unabhängigen Portals marktplatz-pflegeimmobilie.de, erläutert das Konzept.

Stetig steigender Bedarf
In den letzten Jahren hat die Pflege in Deutschland starke Reformen erlebt. „Die beiden Pflegestärkungsgesetze haben die Branche ‚durcheinandergewirbelt‘. Die Reformen haben zwar für die Patienten neue Möglichkeiten geschaffen, die Pflegebranche selbst aber vor zusätzliche Herausforderungen gestellt“, erklärt der Experte.

Das seit 2015 wirkende Gesetz unter dem Namen „Pflegestärkungsgesetz I“ hat dafür gesorgt, dass vor allem für die häusliche Pflege mehr staatliche finanzielle Mittel existieren. Doch auch der Betreuungsschlüssel von bisher 1 : 24 hat sich auf 1 : 20 geändert. Somit hat das Gesetz 20.000 neue Stellen geschaffen.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird ab 2017 der Begriff „pflegebedürftig“ neu definiert. 
Anstelle der existierenden drei Pflegestufen treten fünf Pflegegrade, die für alle Pflegebedürftigen gelten und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf besser abdecken. Das heißt jedoch auch, dass künftig mehr Menschen einen Anspruch auf einen Pflegeplatz haben. Doch schon jetzt ist der Platz knapp.

Neue Heime braucht das Land
„Die neuen Pflegestärkungsgesetze sind nur ein erster Schritt in die richtige Richtung“, meint Reccius. „Durch die finanzielle Stärkung der Heimpflege werden die Heime zwar entlastet, aber den größten Anteil müssen weiterhin Pflegeeinrichtungen tragen.“ Unabhängig von der Politik hat sich die Pflegebranche in den letzten Jahren gewandelt.

Die meisten neuen Pflegeheime sind heute vergleichbar mit einem Vier-Sterne-Hotel mit Krankenhauscharakter. „Es gilt, die rund 6.000 veralteten Einrichtungen auf den neusten Stand zu bringen“, erklärt Reccius. Doch hierfür fehlen häufig die finanziellen Mittel.

Immer weniger Kommunen sind bereit, sich an den hohen Kosten für Umbaumaßnahmen in Pflegeheimen zu beteiligen. Daher treten immer mehr private Träger auf, die Pflegeeinrichtungen übernehmen. Damit die Betreiber das nötige Kapital für Modernisierungen generieren können, kann Teileigentum an einer Pflegeimmobilie von privaten Kapitalanlegern erworben werden.

Für Kapitalanleger bietet sich zum einen die Gelegenheit, risikoarm in Sachwerte zu investieren; Betreiber können zum anderen mit dem Kapital den Standard ihrer Einrichtung verbessern. Neben Mieteinnahmen und Rendite erhalten Anleger zudem ein sogenanntes bevorzugtes Belegungsrecht für sich und nahe Angehörige.

Durch Portale wie marktplatz-pflegeimmobilie.de können interessierte Anleger gezielt nach einem passenden Investment suchen.
 
Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt unter: www.marktplatz-pflegeimmobilie.de