Keine Erstattung wegen Rentennachzahlung
Ein SGB-II-Träger kann von einem Hilfebedürftigen nicht bereits gezahlte Leistungen erstattet verlangen, nur, weil dieser eine Rentennachzahlung erhalten hat.
Ein SGB-II-Träger kann von einem Hilfebedürftigen nicht bereits gezahlte Leistungen erstattet verlangen, nur, weil dieser eine Rentennachzahlung erhalten hat.
Die Kosten für die Betreuung von Haustieren während der Abwesenheit der Besitzer sind haushaltsnahe Dienstleistungen und damit steuerlich absetzbar.
Ein Schüler, der im Unterricht verletzt wird, hat laut ARAG keinen Anspruch auf Schmerzensgeld
Für die ungedeckten Heimpflegekosten der ehemaligen Lebensgefährtin des Vaters, muss kein Aufwendungsersatz geleistet werden.
Wer die Regulierung eines Unfallschadens verlangt, muss über frühere Schäden an seinem Fahrzeug informieren und belegen, inwieweit sie repariert wurden.