Verkehrsrecht: Keine Tat bleibt ungesehen

Smarte Kontrolle oder unberechtigte Überwachung?

Ob Drohnen, Dashcams oder Section Control – smarte Technologien halten zunehmend Einzug in den Straßenverkehr. Während die einen sich mehr Sicherheit versprechen, sehen die anderen Datenschutzprobleme. Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, klärt über die intelligenten Verkehrsüberwachungs-Tools auf.

Kontrolle von oben

In Brandenburg testet die Polizei bereits seit einigen Jahren den Einsatz von Drohnen zur Verkehrsüberwachung. Hierzulande bisher häufig zur Vermisstensuche oder Unfalldokumentation benutzt, sollen die fliegenden Helfer nun auch Abstandsverstöße, vorrangig bei Lkws, aus der Luft dokumentieren. Anhand der Drohnenbilder ziehen Polizisten am Boden die Fahrer anschließend aus dem Verkehr.

Kritiker sehen darin jedoch eine Gefahr für den Datenschutz.

„Anlasslose Überwachung ist in Deutschland nicht erlaubt und für den Einsatz von Drohnen im Straßenverkehr existiert bislang außerhalb Brandenburgs keine eindeutige Rechtsgrundlage. Daher gibt es aktuell noch Probleme, was die Ablesung von Kennzeichen aus der Luft angeht, sowie bei der gerichtsverwertbaren Beweisführung. Solange die erhobenen Daten nicht eindeutig auf Verkehrsverstöße beschränkt bleiben, bewegen wir uns rechtlich auf dünnem Eis“, warnt Tom Louven.

Vom Busfahrer fotografiert

Immer wieder kommt es im Linienfahrplan zu Verspätungen, weil Privat- und Lieferfahrzeuge eine Busspur blockieren. In Wiesbaden wurde deshalb ein Pilotprojekt gestartet, bei dem Busfahrer nun die Nummernschilder solcher Falschparker mit ihrer Frontkamera dokumentieren dürfen. Anschließend werden die Fotos an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

Diese Maßnahme soll den öffentlichen Nahverkehr optimieren, doch die Methode ist umstritten.

„Hier steht der Konflikt zwischen einer effizienten Verkehrsführung und dem Persönlichkeitsrecht der möglicherweise Fotografierten im Raum“, erläutert Tom Louven und ergänzt:„Es stellt sich die Frage, ob Busfahrer, die eigentlich keine Amtsträger sind, solche Verkehrskontrollen übernehmen sollten. Momentan ist das noch unklar und könnte unter anderem einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung aus dem Datenschutzrecht darstellen.“

Massen an Messungen

Bei der sogenannten Section Control findet eine Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit von Fahrzeugen über einen längeren Streckenabschnitt statt. Liegt eine Geschwindigkeitsübertretung vor, erstellt eine Kamera hinter dem Abschnitt automatisch ein Fahrerfoto. Befürworter argumentieren, dass die Methode fairer sei als punktuelle Blitzer, da sie nicht nur Momentaufnahmen liefert.

Doch in der Praxis stößt sie oft auf technische und rechtliche Hindernisse.

„Section Control erfasst bei der Kontrolle alle anwesenden Fahrzeuge, auch jene, die keine Verstöße begehen, was in puncto Datenschutz problematisch ist“, so der Rechtsanwalt. Er erklärt: „Um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Autofahrer zu wahren, müssen bei der Kontrolle die Nummernschilder verschlüsselt und anonymisiert werden. Kommt es zu keinem Geschwindigkeitsverstoß, gilt es die Daten sofort zu löschen. Zudem muss eine bevorstehende Abschnittskontrolle beispielsweise durch Schilder kenntlich gemacht werden.“

In Deutschland fand die Section Control bisher nur für wenige Jahre bis Ende 2023 auf der B6 bei Hannover statt. Da aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben eine technische Nachrüstung des Geräts notwendig wäre, wurde dessen Einsatz beendet.

Fehleranfällige Hightech-Blitzer

Stationäre Blitzer werden ebenfalls zunehmend intelligenter und können heute sogar zwischen Fahrzeugtypen wie Pkw und Lkw unterscheiden, um Bußgelder gezielt zu verhängen. Während Autofahrer beispielsweise 100 km/h fahren dürfen, werden Lkw-Fahrer schon ab 80 km/h geblitzt.

Doch diese Technik ist nicht fehlerfrei:

Anfang 2025 sorgte ein solches Messgerät in Gifhorn für Aufregung, als aufgrund von Nebel und Regen zahlreiche Autofahrer fälschlicherweise geblitzt wurden – obwohl sie die zulässige Geschwindigkeit für Pkws eingehalten hatten. Die Fahrzeugartenerkennung des Geräts hatte aufgrund des schlechten Wetters versagt und viele Pkws als Lkw identifiziert.

„In der Regel sollten Fahrer in solchen Fällen keinen Bußgeldbescheid erhalten. Aber da Fehler passieren können, empfiehlt es sich, Bußgeldvorwürfe immer vom Profi prüfen zu lassen“, rät Tom Louven.

Balance zwischen Sicherheit und Anonymität

Auch aufseiten der Autofahrer kommt immer häufiger moderne Technik zum Einsatz, etwa in Form von Dashcams, die den Verkehr aus der Perspektive des Fahrzeugs aufzeichnen. Grundsätzlich dürfen solche Aufnahmen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unter bestimmten Umständen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden, etwa bei der Klärung von Verkehrsunfällen. Doch das Filmen von Verkehrssündern oder das gezielte Hochladen solcher Videos ins Internet stellt eine klare Rechtsverletzung dar.

„Hier greift das Recht am eigenen Bild“, betont Tom Louven und ergänzt:„Dashcams dürfen zwar im Interesse der Beweissicherung laufen, aber eine dauerhafte und gezielte Überwachung anderer Verkehrsteilnehmer ist weder rechtlich noch datenschutzrechtlich zulässig.“ Die Nutzung bleibt somit ein Balanceakt zwischen privater Sicherheit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.