Zwei Verstöße, aber nur eine Strafe?
Wann mehrere Verkehrsvergehen nicht doppelt zählen
Ein kurzer Blick aufs Handy und genau in dem Moment geblitzt worden – was nach besonders großem Ärger klingt, kann rechtlich glimpflicher ausgehen, als viele denken. Denn nicht immer werden zwei gleichzeitig begangene Ordnungswidrigkeiten doppelt bestraft.
Entscheidend ist, ob die Verstöße als eine Tat oder als mehrere Taten gewertet werden.
„Diese Unterscheidung von Tateinheit und Tatmehrheit ist keineswegs bloß juristische Theorie – sie hat ganz konkrete Auswirkungen auf die Höhe des Bußgeldes, mögliche Punkte in Flensburg oder ein drohendes Fahrverbot“, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Eine Handlung, eine zusammengefasste Sanktion
Von Tateinheit ist die Rede, wenn mehrere Ordnungswidrigkeiten durch eine einzige Handlung oder ein zusammenhängendes Verhalten begangen werden. In diesem Fall gibt es nur ein Bußgeldverfahren und eine zusammengefasste Sanktion.
Das Bußgeld richtet sich nach dem schwerwiegenderen Verstoß und kann erhöht werden, eine Addition der einzelnen Regelsätze findet allerdings nicht statt.
Tom Louven erläutert: „Wer beispielsweise während der Fahrt mit dem Handy hantiert und dabei innerorts 21 km/h zu schnell fährt – etwa, weil er beim Blick aufs Display nicht merkt, dass er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet –, muss nicht 100 Euro für den Handyverstoß plus 115 Euro für die Geschwindigkeitsüberschreitung, sprich 215 Euro, zahlen und erhält auch nicht zwei Punkte. Denn in dem Fall besteht ein enger Zusammenhang zwischen den einzelnen Verhaltensweisen: dieselbe Fahrt, derselbe Straßenabschnitt, dieselbe erlaubte Höchstgeschwindigkeit, keine erkennbare Zäsur zwischen den Handlungen. Es liegt Tateinheit vor, weshalb das Bußgeld des schwereren Verstoßes – hier 115 Euro – zugrunde gelegt und leicht erhöht wird, und es bleibt bei einem Punkt.“
Getrennte Handlungen, addierte Strafen
Sind die Handlungen klar voneinander abgrenzbar, handelt sich um Tatmehrheit. Das ist etwa der Fall, wenn ein Autofahrer erst mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird und wenige Minuten später nach einem Halt an der Tankstelle verbotswidrig mit dem Handy telefoniert. Dann wird jede Ordnungswidrigkeit einzeln geahndet – was sowohl finanziell als auch mit Blick auf Punkte oder ein Fahrverbot deutlich schwerer wiegen kann.
„Das gilt beispielsweise auch, wenn ein Autofahrer zunächst eine rote Ampel überfährt und wenig später – etwa einige hundert Meter weiter – auf der Autobahn den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhält. Obwohl beide Verstöße im Rahmen derselben Fahrt stattfinden, sind sie sachlich und zeitlich voneinander trennbar. Sobald der Fahrer zwischen den Verstößen die Möglichkeit hatte, sein Verhalten zu überdenken und zu ändern – also ein neuer Willensentschluss möglich war, der Fahrer jedoch erneut bewusst falsch handelte –, wird in der Regel Tatmehrheit angenommen“, so der Anwalt für Verkehrsrecht.
Warum die Unterscheidung für Betroffene zählt
Diese Einordnung kann erhebliche Auswirkungen haben.
„Wird bei mehreren gleichzeitigen Verkehrsverstößen Tateinheit angenommen, bedeutet das nicht, dass einer der Verstöße völlig ‚unter den Tisch fällt‘. Vielmehr wird nur ein einziges Bußgeldverfahren geführt, in dem die verschiedenen Regelverstöße gemeinsam bewertet werden, also eine zusammengefasste Ahndung, wie sie § 19 des Ordnungswidrigkeitengesetzes vorsieht“, weiß der Partneranwalt von Geblitzt.de
Er resümiert: „Wird beispielsweise nur eine Sanktion verhängt, gibt es auch nur ein Fahrverbot, selbst wenn beide Verstöße für sich genommen fahrverbotsrelevant wären. Hingegen werden bei Tatmehrheit sämtliche Sanktionen addiert. Daher sollte jeder seinen Bußgeldbescheid genau prüfen lassen, ob die Verstöße zu Recht als mehrere Taten gewertet wurden. Nicht selten kann ein Einspruch die Strafe deutlich abmildern.“
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien.
Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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