Vier gute Tipps: Feuersozietät rät zur umfassenden Wintervorsorge

Der Winter bringt besondere Risiken für Haus, Auto und Alltag mit sich. 

Der Wechsel zwischen Schnee und Regen, überfrierende Nässe, Schneefall, (Dauer-)Frost, Glätte und Schneelast auf den Dächern erhöhen die Gefahr von Unfällen und Sachschäden für Menschen, Autos und Gebäude.

Die vier besten Tipps für Vorsorge und Sicherheit

Tipp 1: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung prüfen:

In der kalten Jahreszeit steigt grundsätzlich das Risiko für Schneedruck, gefrorene oder geplatzte Wasserleitungen sowie Wasserschäden durch Schnee- oder Eisschmelze. Die Versicherungskammer empfiehlt, die Wohngebäude- und die Hausratversicherungsverträge zu überprüfen: Welche Risiken sind abgedeckt, welche noch nicht? Besonders wichtig: Leitungswasser- und Elementarschäden wie zum Beispiel Schneedruck, sollten mitversichert sein.

Tipp 2: Kfz-Versicherung: Damit man nicht ins Schleudern kommt

Winterliche Straßenverhältnisse sind gerade in Kombination mit Dunkelheit, Nebel, Eis oder Schnee auf den Autoscheiben sowie Blitzeis besondere Herausforderungen für alle Verkehrsteilnehmer. Auch durch Sturm oder Schneelast abgebrochene Äste und umgestürzte Bäume erhöhen das Risiko für Unfälle und Schäden am Fahrzeug.

Mit einer Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Sturm, Hagel, Dachlawinen oder Lawinen bereits gut abgesichert.

Für einen umfassenden Schutz – insbesondere bei selbst verursachten Unfällen, wie etwa einem Abkommen von der Fahrbahn bei Glatteis – empfiehlt sich die Vollkaskoversicherung. So kann man auch im Winter mit einem sicheren Gefühl unterwegs sein.

Tipp 3: Haftpflichtversicherung wegen Räum- und Streupflicht:

Hausbesitzer sollten sicherstellen, dass Gehwege vor dem Grundstück von Laub, Schnee und Eis befreit werden, denn rutschige Wege können schnell zur Gefahr werden für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer. Die Kommunen geben in der Regel genau vor, wie und wann geräumt werden muss und übertragen diese Pflicht oft an die Eigentümer.

Bei vermieteten Häusern kann die Räum- und Streupflicht auch auf die Mieter übertragen werden. Das sollte aber im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Ein Hinweis nur in der Hausordnung reicht nicht aus.

Wer verhindert ist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist zu räumen, muss für eine Vertretung sorgen.

Andreas Zodet, Haftpflicht-Experte bei der Versicherungskammer, zu der die Feuersozietät gehört: „Wenn jemand auf einem vereisten Gehweg stürzt, kann das Unfallopfer schnell Schadenersatz oder Schmerzensgeld fordern. Deshalb empfehle ich Haus- und Grundstückseigentümern dringend eine passende Haftpflichtversicherung. Bei selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhäusern reicht meistens die private Haftpflichtversicherung aus; ebenso für Mieter, denen die Räum- und Streupflicht übertragen wurde. Klären Sie aber auch Ihre Pflichten anhand des Miet- oder Eigentumsvertrags.“

Wenn Dachlawinen und runterfallende Eiszapfen einen Passanten verletzen oder ein geparktes Auto beschädigen, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. Allerdings muss kein Hauseigentümer selbst aufs Dach steigen, um Schnee oder Eis zu entfernen. Alles muss zumutbar und sicher sein.

Tipp 4: Schaden melden und Vertrag prüfen:

Schäden sollten umgehend der Versicherung gemeldet und die Schäden frühestmöglich mit Fotos ausführlich belegt werden. Außerdem ist es ratsam, die aktuellen Versicherungsbedingungen besonders in Bezug auf Selbstbeteiligung, Meldefristen und Ausschlüsse zu überprüfen. 

Quelle: 
Feuersozeität