Patientenrecht: Anspruch auf moderne Therapie
Laut dem hierzulande geltenden Grundgesetz haben deutsche Patienten das Recht zu entscheiden, von welchem Arzt und mit welchen Therapien sie sich behandeln lassen wollen.
Laut dem hierzulande geltenden Grundgesetz haben deutsche Patienten das Recht zu entscheiden, von welchem Arzt und mit welchen Therapien sie sich behandeln lassen wollen.
Von den knapp 2,9 Millionen Pflegebedürftigen, die Ende des Jahres 2015 in Deutschland lebten, wurden über 70 Prozent in den eigenen vier Wänden versorgt.
Wenngleich die Gesamtzahl stetig sinkt, wird in Deutschland noch immer jede dritte Ehe geschieden.
Viele Eigentümer von älteren Gebäuden müssen jetzt nachprüfen, ob ihre Energieausweise noch gelten.
Haftung bei Schäden durch High Heels oder Hunde