Mieten. Streiten. Nachzahlen

MINEKO zeigt, was zwischen Mieter und Vermieter alles schieflaufen kann

Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist nicht immer konfliktfrei. Bei Einschränkungen, die persönliche Gewohnheiten oder Vorlieben betreffen, reagieren Mieter oftmals empfindlich.

Andersrum stößt es dem Vermieter sauer auf, wenn respektlos mit seinem Eigentum umgegangen wird. Wie skurril die Auseinandersetzungen zwischen beiden Parteien  manchmal sein können, berichten die Experten für Immobilienrecht von MINEKO aus ihrer langjährigen Berufserfahrung im Immobilienrecht und geben ungewöhnliche Einblicke.
 
Die Spione lassen grüßen
Ein Mann kam vor Gericht, da er an seinem Haus Kameraattrappen anbrachte, die auf das Grundstück seiner Nachbarin zielten. Diese hatte daraufhin permanent das Gefühl beobachtet zu werden und erstattete Klage auf Unterlassung. Das Gericht war vollkommen gleicher Meinung, dass die Kameras einen Eingriff in das Privatleben und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellten.

Urteil: AG Winsen, Az. 23 C 1482/02

Notorischer Schnarcher
In Sinzig hatte das Gericht über einen besonders ungewöhnlichen Fall zu entscheiden: Ein Vermieter meldete Eigenbedarf bei einer seiner Wohnungen an. Er bewohnte ebenfalls eine Wohnung im gleichen Haus aber benötigte noch eine zweite, da er ein notorischer Schnarcher sei und seine Frau nicht mit ihm in einem Zimmer schlafen könne. Alle Einwände des Beklagten blieben erfolglos und das Gericht gab dem Vermieter Recht.

Urteil: AG Sinzig v. 6.5.1998, 4 C 1096/97

Von randalierenden Hunden...
In Hannover wird sich der ein oder andere im Gericht Anfang 2000 das Lachen verkniffen haben. In einer Wohnung kam es wegen der darüber liegenden Wohnung zu einem Wasserschaden. Grund dafür war, dass ein Hund das Waschbecken im Bad mit Toilettenpapier verstopfte und den Wasserhahn öffnete. Der Beklagte war zur Tatzeit nicht anwesend, hatte den Hund im Badezimmer eingesperrt und den Nachbarn Bescheid gegeben sie sollen ihn anrufen, sollte der Hund unruhig werden. Das Gericht entschied zu Gunsten des Hundes und seines Besitzers, da der Schaden nicht vorhersehbar gewesen sei. Immerhin wurde der Hund bereits mehrfach eingesperrt ohne vorher auffällig geworden zu sein.

Urteil: LG Hannover, Az. V 19 S 1968/99

 ...und stillen "Höhepunkten"
Wer es gern laut und sinnlich mag, der sollte den Geschlechtsverkehr lieber auf Zeiten vor 22 Uhr legen. Das Amtsgericht Rendsburg entschied, dass "lautes Stöhnen beim Sexualverkehr eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn" sei. Zwischen 22 und 6 Uhr ist demnach beim Liebesspiel unbedingt Zimmerlautstärke einzuhalten.  

Urteil: AG Rendsburg Az.: 18 (11) C 766/94

Bayerischer Putzfimmel
Müssen Mieter sich um die Sauberkeit im Treppenhaus kümmern, reicht einmal die Woche fegen und wischen gänzlich aus. Ein Vermieter in Regensburg ließ allerdings ganze zwei Mal die Woche eine ganze Putzkolonne anrücken und wollte die Kosten später auf die Mieter umlegen. Das Amtsgericht Regensburg entlastete die Mieter und gab ihnen Recht, dass sie nicht für den Putzfimmel des Vermieters zahlen müssen.

Urteil: AG Regensburg, Az. 11 C 3715/03

Möge die Nebenkostenabrechnung mit dir sein
Der Mieter ist schon ausgezogen, aber der Vermieter schmeißt die Nebenkostenabrechnung dennoch in den Briefkasten. Ob der Mieter nun zahlen muss oder nicht, darüber stritt man vor dem Amtsgericht Bergheim. Der Mieter bekam Recht: "Eine Nebenkostenabrechnung gilt nur dann als rechtzeitig eingegangen, wenn sie innerhalb der Abrechnungsfrist in den "Machtbereich" des Mieters gelangt ist." Ist der Mieter ausgezogen und die Abrechnungsfrist verstrichen so befindet sich der alte Briefkasten außerhalb dieses "Machtbereichs".

Urteil: AG Bergheim, Az. 21 C 162/11
 
Nächtlicher Badespaß
Nachtbader oder -duscher können aufatmen: Keine Hausordnung oder Mietvertrag in Deutschland darf die nächtliche Freude und Entspannung verbieten. Klauseln dieser Art stellen eine "unangemessene Benachteiligung des Mieters" dar und schränken die "freie Entfaltung der Persönlichkeit zu stark ein", urteilte das Landgericht Köln.

Urteil: LG Köln, Az. 1 S 304/96
 
Über MINEKO
MINEKO steht für "Mietnebenkosten" und bietet einen qualitativ hochwertigen Service zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung durch juristische Experten.

Jede Abrechnung wird innerhalb von 24 Stunden genauestens geprüft - ohne vorherige Anmeldung oder Abo. Die Ergebnisse werden nach der Prüfung verständlich dargestellt und mit zusätzlichen Erläuterungen und gezielten sachdienlichen  Informationen ergänzt. Auf diese Weise bringt MINEKO Transparenz in den Nebenkostendschungel.
 
MINEKO wurde im Januar 2014 von Daniel Schlör, Chris Möller und Steffen Groß gegründet. 2015 hat Dr. Katharina von Knop die Geschäftsführung übernommen. Die Experten und Anwälte von MINEKO besitzen langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Immobiliendienstleistung und des Mietrechts.

Der Sitz der MINEKO GmbH ist in Berlin-Charlottenburg.

Wer gern mehr erfahren möchte, findet weitere Informationen direkt unter www.mineko.de