Rechtsdurchsetzung in Europa: ZEV mahnt erste Online-Shops im Ausland ab
Die Rechtsdurchsetzung des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) hat erste Abmahnungen gegen Unternehmen im EU-Ausland ausgesprochen, die gegen EU-Verbraucherrecht verstoßen.
In einem Fall hat ein Unternehmen bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Probleme bei Online-Bestellungen?
Das ZEV prüft Beschwerden und geht gegen unfaire Praktiken vor.
Abmahnungen wegen Verstößen beim Widerrufsrecht
Im Fokus stehen aktuell vor allem kleinere Online-Shops im EU-Ausland, die das Widerrufsrecht missachten. Oft fehlen Widerrufsbelehrungen, sie sind fehlerhaft – oder der Shop verweigert schlicht die Rückgabe. Eine Problematik, die das ZEV bereits seit Jahren beobachtet.
Mit der neuen Möglichkeit, als qualifizierte Einrichtung Abmahnungen auszusprechen, Vertragsstrafen zu verhängen oder vor Gericht zu klagen, verfügt das ZEV nun über ein wirksames Instrument, um dagegen vorzugehen.
Beispiel: Gutschein statt Rückzahlung
Der französische Online-Shop „Naked Underwear“ bot Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Widerruf lediglich Gutscheine an – anstelle einer Rückzahlung des Kaufpreises.
Teilweise verweigerte der Shop den Widerruf sogar ganz – unter Hinweis auf angebliche Hygienevorgaben.
Eine deutsche Verbraucherin hatte Unterwäsche zum Preis von 1400 Euro bestellt, den Kauf widerrufen und wollte ihr Geld zurück – ein Anspruch, der ihr nach EU-Recht zustand. (Lesen Sie hier mehr zum Fall)
Das ZEV erhielt zahlreiche ähnliche Beschwerden gegen den Shop und mahnte ihn ab.
Mit Erfolg: Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und seine Rückgaberichtlinien angepasst
„Uns wurde initial große Kooperationsbereitschaft signalisiert. Auch bei laufenden Beschwerden innerhalb des ECC-Net haben die Kolleginnen und Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums Frankreich erstmals eine Antwort des Shops erhalten – und es wurden Erstattungen zugesagt. Wir werden nun genau beobachten, ob diese Zusagen dauerhaft eingehalten werden. Sollten erneut Verstöße auftreten, werden wir eine Vertragsstrafe verhängen“, sagt Felicitas Wühler, Leiterin des Teams Rechtsdurchsetzung.
Weitere Abmahnungen und erste Klagen in Vorbereitung
Neben „Naked Underwear“ laufen beim ZEV weitere Abmahnungen gegen Online-Shops im EU-Ausland, bei denen wir ähnliche Verstöße festgestellt haben. Erste Unterlassungsklagen vor Gericht sind in Vorbereitung, falls die betroffenen Unternehmen nicht einlenken, keine Unterlassungserklärung abgeben und ihre unfairen Geschäftspraktiken fortsetzen.
ZEV unterstützt auch individuell
Parallel zur Rechtsdurchsetzung bei grundsätzlichen Verstößen unterstützt das ZEV mit seinen Abteilungen weiterhin kostenlos bei individuellen Problemen – und hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihr Recht durchzusetzen.
Allgemeine Hinweise zu unseriösen Geschäftspraktiken nimmt das ZEV unter rechtsdurchsetzung(at)cec-zev.eu entgegen. Das Team prüft die Meldungen und schreitet – wenn erforderlich – juristisch ein, um kollektive Verbraucherinteressen wirksam zu schützen.
Mehr zur Rechtsdurchsetzung beim ZEV finden Sie unter www.cec-zev.eu