Kieferorthopädie: Was die Krankenkasse zahlt

... und was Zusatzpolicen leisten

Die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen kann 4.000 bis 7.000 Euro kosten, in Einzelfällen sogar mehr.

Doch Geld gibt es nur für medizinisch notwendige Behandlungen, egal, ob man gesetzlich oder privat versichert ist.

Die Zeitschrift Finanztest zeigt in ihrer Januar-Ausgabe an Beispielen, was die Krankenkasse zahlt und was Zusatzpolicen bringen.

Eine allgemein gültige Definition darüber, was medizinisch notwendig und was rein kosmetisch ist, gibt es nicht.

Üblich ist aber, dass bei Erwachsenen nur dann die Kosten getragen werden, wenn eine schwere Kieferanomalie neben einer Zahnspange einen kieferchirurgischen Eingriff erfordert.

Bei Kindern unter 18 Jahren bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Korrektur ausgeprägter Zahnfehlstellungen.

In beiden Fällen gilt:
Die Kasse bezahlt nur die günstigste Variante, die den medizinischen Zweck erfüllt, teurere Materialien und Verfahren müssen die Patienten oder ihre Eltern selber bezahlen.

Eine private Zahnzusatzversicherung, die auch Leistungen für kieferorthopädische Korrekturen enthält, kann sinnvoll sein, wenn man Kinder unter fünf Jahren hat.

Die günstigsten Angebote aus dem aktuellen Test kosten für ein vierjähriges Kind 12 Euro oder weniger im Monat.

Für ältere Kinder und Erwachsene sind die Policen nicht sinnvoll, weil die Versicherer keine Korrektur von Fehlstellungen bezahlen, die bei Vertragsabschluss bereits vorhanden waren.

Der ausführliche Bericht und Test erscheint in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 17.12.2014 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/thema/zahnaerzte  abrufbar.