Gold: Wertpapiere als Alternative zu Barren oder Münzen

Wer ein Teil seines Geldes in Gold anlegen möchte, kann das Edelmetall bequem auch als Wertpapier kaufen.

Es ist manchmal günstiger als Barren oder Münzen. Ein weitverbreitetes Angebot ist Xetra-Gold. Wer dieses Wertpapier nach einem Jahr wieder verkauft, kann mögliche Kursgewinne steuerfrei kassieren. Veröffentlicht ist dieses Ergebnis in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und auf www.test.de.

Gold als Wertpapier gibt es auch als ETC, Exchange Traded Commodities – börsengehandelte Rohstoffe. Diese Zertifikate mit Fondscharakter erlauben Privatanlegern einen einfachen Zugang zu Rohstoffinvestments.

Finanztest hat sich drei Gold-ETC genauer angesehen. Sie sind mit echtem Gold hinterlegt und bei diesen drei ETC gibt es die Möglichkeit, sich das verbriefte Gold auch nach Hause liefern zu lassen.

Wenn Kunden auf diese Möglichkeit verzichten, können Gold-ETC günstiger sein als Münzen oder Barren. Bei Investitionen in Xetra-Gold locken zudem steuerfreie Kursgewinne, denn nach einjähriger Haltefrist sind Gewinne steuerfrei. Auf Kursgewinne aus dem Verkauf anderer Gold-ETC haben die Finanzämter über die Banken bisher Abgeltungssteuer eingefordert. Nach Ansicht von Experten sollten Kunden dagegen aber Einspruch einlegen.

Die Wertpapierkosten unterscheiden sich bei den drei Gold-ETCs. Bei einem Anbieter fallen keine laufenden Kosten an, dafür liegen An- und Verkaufskurs an der Börse weiter auseinander. Ein weiterer Anbieter berechnet intern 0,4 Prozent Gebühren pro Jahr, der Dritte verlangt Kosten von 0,36 Prozent, die er der Depotbank in Rechnung stellt.

Der Test Gold erscheint in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 20.04.2016 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/gold-wertpapiere  abrufbar.

Wissenswertes zum Thema: Fragen an Yann Stoffel, Projektleiter

Wenn ich physisches Gold kaufen möchte, was muss ich tun?

Wenn Sie physisches Gold kaufen möchten, wenden Sie sich an einen spezialisierten Edelmetallhändler. Kaufen Sie nicht zu kleine Einheiten, sonst fällt der Aufpreis gegenüber dem Wert des Edelmetalls zu hoch aus. Empfehlenswert sind bekannte Münzen wie etwa der Krügerrand, American Eagle, Wiener Philharmoniker oder der kanadische Maple Leaf mit dem Gewicht einer Feinunze (ca. 31,1 g). Der aktuelle Preis liegt bei rund 1130 Euro (Stand: 15. April 2015)

Wer größere Summen investieren möchte, kauft entweder eine Vielzahl dieser Münzen oder einen standardisierten Barren. Auch manche Banken bieten Gold an. In jedem Fall sollten Sie die Preise mehrerer Anbieter für die von Ihnen gewählte Goldmenge vergleichen. Auch für die sichere Verwahrung (Schließfach, Versicherung) müssen eventuell Kosten eingeplant werden. Mehr als 10 Prozent Ihres Vermögens sollten sie nicht in Gold investieren.

Sind die Anlagen währungsgesichert?

Nein, die von uns vorgestellten Anlagen sind nicht währungsgesichert. Eine Währungssicherung mit Hinterlegung des Goldes wäre wahrscheinlich komplizierter, denn mit dem physischen Gold müssten auch verbriefte Euro/US-Dollar-Absicherungsgeschäfte hinterlegt werden.

Im Insolvenzfall: Gibt es auch wie bei den Sondervermögen bei Fonds vergleichbare Konstruktion?

Derzeit gibt es keine Konstruktion, die wir mit dem Sondervermögen (inzwischen Investmentvermögen genannt) bei Investmentfonds gleichstellen würden. Hinterlegungen verschiedenster Art sollen oft das Emittentenrisiko, das man von Zertifikaten und anderen Schuldverschreibungen kennt, mindern.

Aber ob die hinterlegten Wertgegenstände in einem Insolvenzprozess tatsächlich den Zertifikatsgläubigern zugesprochen werden ist noch unklar. Bei Xetra-Gold erwerben die Anleger laut Anbieter auch kein explizites Sicherungsrecht. Andere besicherte Zertifikate versuchen, mehr Schutz zu versprechen – ohne dass dieser wirklich garantiert werden kann.

Haben bei Xetra Gold die Gold-Investoren noch andere Gläubiger, mit denen die Sicherheit im Insolvenzfall geteilt werden muss?

Xetra-Gold-Anleger haben keinen besonderen Anspruch auf das hinterlegte Gold. Im Insolvenzfall reihen sie sich ein in die Reihe der anderen, gleichgestellten Gläubiger.

Quelle:
Finanztest