Chance Darlehnswiderruf

Jetzt bei Immobiliendarlehen von günstigen Zinsen profitieren

Wohneigentum – für viele Menschen nach wie vor die größte Investition des Lebens und ein langgehegter Traum. Vor allem bei den derzeitigen Rekord-Niedrigzinsen rückt das Einfamilienhaus im Grünen oder die Drei-Zimmer-Wohnung im Herzen der Stadt in greifbare Nähe.

„Doch auch für Bürger, die bereits seit einigen Jahren in den eigenen vier Wänden leben, ergibt sich nun die Möglichkeit, ihr Immobiliendarlehen mit den aktuellen Zinssätzen zu tilgen“, erklärt Rechtsanwalt Werner Dillerup von der Kanzlei Heyers Rechtsanwälte aus Osnabrück.

Verträge überprüfen lassen
Anstatt sich über die damaligen, deutlich höheren Zinssätze zu ärgern oder eine teure Umschuldung mit Vorfälligkeitsentschädigung zu vereinbaren, sollten Haus- und Wohnungsbesitzer ihre Darlehensverträge von einem Anwalt überprüfen lassen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei das  Widerrufsrecht, welches in jedem Vertrag und somit auch bei Immobiliendarlehen verankert ist.

Dazu Werner  Dillerup: „Ist die Widerrufsbelehrung nach aktueller Rechtslage fehlerhaft, können Immobiliendarlehen auch Jahre nach dem Vertragsschluss noch widerrufen und rückabgewickelt werden. Dies betrifft nahezu alle Verträge aus den Jahren zwischen 2002 und 2010.“

Warum widerrufen?
Besteht eine fehlerhafte Formulierung im Vertrag, hat die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen.

Direkte Folge:
Der Vertrag kann auch Jahre später noch widerrufen und rückabgewickelt werden. Die Bank darf darüber hinaus keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen beziehungsweise muss diese zurückerstatten.

Die hohe Zahl der fehlerhaften Verträge liegt an den strengen gesetzlichen Anforderungen laut § 355 BGB. Doch obwohl der Gesetzgeber aus diesem Grund ein Muster einer Widerrufsbelehrung in das Gesetz aufgenommen hat, haben die wenigsten Banken und Sparkassen dieses Musterformular ohne Änderungen übernommen.

Hausbesitzer müssen bei Widerruf und Rückabwicklung des Vertrags nur darauf achten, dass die Anschlussfinanzierung der Immobilie gesichert ist, erklärt Rechtsanwalt Dillerup. Denn bei Rückabwicklung müssen sie die gesamte ausstehende Summe an die Bank zurückzahlen. Dann jedoch steht einer weiteren Abzahlung der meist sechsstelligen Summe zu den aktuell günstigen Zinskonditionen nichts mehr im Wege.

Kurzprofil Rechtsanwalt Werner Dillerup
Seit 2009 ist Rechtsanwalt Werner Dillerup in der Kanzlei Heyers Rechtsanwälte, Osnabrück, Münster und Leipzig, mit den Schwerpunkten Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Handels- und Gesellschaftsrecht tätig. Rechtsanwalt Dillerup studierte Rechtswissenschaften in Osnabrück und Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht und im FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins e. V.

Zusätzlich übt Rechtsanwalt Dillerup einen Lehrauftrag im Handels- und Gesellschaftsrecht für die Westfälische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie in Münster aus. Rechtsanwalt Dillerup wird von der Verbraucherzentrale Hamburg als spezialisierter Rechtsanwalt zum Thema Widerrufsrecht bei Darlehnsverträgen empfohlen.

Wer gern mehr erfahren möchte - hier die Kontaktdaten

Heyers Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Werner Dillerup
Arndtstraße 19
49080 Osnabrück
www.heyers-rechtsanwaelte.de