Geldwerte Tipps

Was noch bis zum Jahresende geklärt werden sollte!

Kein Geld verschenken.
Nicht in die Verjährungsfalle laufen. Verjährungsverlängerung durch Gütestelle wahrnehmen. Raus aus teuren Kreditverträgen. Bearbeitungsentgelte in Kreditverträgen zurück fordern. Rückforderungen von Ausschüttungen prüfen lassen. Ihren Rechtsschutz nicht durch die Kostenkeule erschlagen lassen. Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.

Raus aus teuren Kreditverträgen:
Widerrufsbelehrung Prüfung innerhalb 48 Stunden. Innerhalb von 48 Stunden wissen BSZ e.V. Mitglieder ob und inwieweit die Widerrufsbelehrung ihres Kreditvertrages angreifbar ist oder nicht. Der Bundesgerichtshof sieht im Falle einer unvollständigen oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei Verbraucherkrediten sowie bei Lebensversicherungen ein unverfristbares Widerrufsrecht seitens des Verbrauchers.

Dieses Urteil hat eine Flut von Anfragen auch bei den einschlägig bekannten Verbraucherschützern hervorgerufen. Damit verbunden sind für den Verbraucher dann oft lange Wartezeiten. Wenn dann das Gutachten vorliegt, kann es durchaus sein, dass trotzdem ein Anwalt konsultiert werden muss, weil die Bank mauert.

Der BSZ e.V. bietet über die Mitgliedschaft in der BSZ Interessengemeinschaft "Widerrufsbelehrung" über BSZ Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarkrecht eine schnelle Prüfung der Verträge. Nach Einreichung der entsprechender Darlehensverträge mit Widerrufsbelehrungen bei dem BSZ e.V. Fachanwalt, wird dieser innerhalb von 48 Stunden ein Votum abgeben, ob und inwieweit die Widerrufsbelehrung angreifbar ist oder nicht. Diese Prüfung löst für Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen keine weiteren Kosten aus.

Bearbeitungsentgelte in Kreditverträgen können noch bis Ende 2014 zurückgefordert werden
In zwei weiteren Entscheidungen vom 28.10.2014 hat der BGH erneut die Rechte der Verbraucher gestärkt. Bereits am 13.05.2014 hat der BGH in zwei Urteilen den Weg für die Verbraucher zur Rückforderung von Bearbeitungsentgelten gegenüber den Banken geebnet. In diesen Entscheidungen hat der BGH die Erhebung von Bearbeitungsentgelten für unzulässig erklärt.

AGB´s welche dies vereinbaren sind unwirksam.

Nun hat der BGH in seinen Entscheidungen vom 28.10.2014 die Frage der Verjährung geklärt Unter Umständen können Entgelte und Gebühren bis zum Jahre 2004 zurückgefordert werden Die Frist hierzu läuft aber bereits zum Jahresende 2014 ab. Wer sich seinen Anspruch noch sichern möchte muss nun handeln.

Rückforderung von Ausschüttungen
Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt sind etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Um die Fonds zu retten, fordern Emissionshäuser in vielen Fällen von den Anlegern bereits erhaltene Auszahlungen zurück. ,,Oft genug ist diese Forderung jedoch nicht rechtmäßig. Daher sollten Anleger die Ausschüttungen nicht so ohne weiteres zurückzahlen".

Verjährung
Jahr für Jahr werden in der Silvesternacht mehr alte Ansprüche verpulvert als neue Raketen. Alle Jahre wieder droht die Verjährung von Forderungen, wenn man nicht noch schnell etwas dagegen tut. Jahr für Jahr werden in der Silvesternacht mehr alte Ansprüche verpulvert als neue Raketen.

Die Untätigkeit vieler Anleger und die Verjährung bilden den größten "Schutzschirm" für die Banken und andere Vertriebspartner. Viele geschädigte Kapitalanleger fragen sich vor dem anstehenden Jahreswechsel aber auch, wie sie den Eintritt der Verjährung ihrer möglicherweise gegebenen Schadensersatzansprüche aufhalten können.

Verjährungsverlängerung
Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der Verjährung bis 31.12.2014 nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.

Daher stellen übrigens auch viele Anwälte sozusagen zur Verjährungsverlängerung für ihre Mandanten solche Gütestellenanträge. Die Antragstellung bei einer staatlich anerkannten Gütestelle ist gegenüber einer gerichtlichen Klage nämlich wesentlich vereinfacht und -wenn die Gegenseite in das Verfahren eintritt- meist erheblich preiswerter.

Prozessfinanzierung:
Damit der Rechtsschutz des Bürgers nicht mit der Kostenkeule erschlagen wird!

Immer mehr geschädigte Kapitalanleger resignieren wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten. Anlegerschutz bedeutet auch, sich massiv - auch gegen scheinbar übermächtige Gegner- zu wehren. Damit dies für die Betroffenen nicht zu einem unwägbaren finanziellen Abenteuer wird, ist die Einschaltung eines Prozessfinanzierers oft der geeignete Weg sein Recht doch durchzusetzen.

Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten

Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

  • Kapitalanlageverluste
  • Versicherungsstreitigkeiten
  • Lebensversicherungen
  • Fondsverluste
  • Schadensersatz bei Personenschäden
  • Falschberatung durch Banken
  • Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Prinzipiell gilt:
Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! Der Kunde hat nicht das geringste Risiko. Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so erhält sie eine prozentuale Beteiligung von dem beigetriebenen Betrag.

Die vom BSZ e.V. empfohlenen Anwaltskanzleien und Gütestellen befassen sich schwerpunktmäßig mit Zivilrecht, dabei insbesondere mit Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Recht der Geldanlage, einschließlich der Bezüge zum Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, die dabei regelmäßig auftreten. Fachanwälte empfehlen Betroffenen unbedingt zeitnah verjährungshemmende Maßnahmen, z.B. ein Klage- oder Güteverfahren prüfen zu lassen, damit mögliche Ersatzansprüche nicht an der Verjährung scheitern.

Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierenden staatlich anerkannten Gütestellen, Rechtsanwaltskanzleien, der Prozessfinanzierungsgesellschaft und den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Verjährung" können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
D-64807 Dieburg
+49 (6071) 9816810
www.fachanwalt-hotline.de