Mehr finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige

Wie viel Erleichterung bringt die Pflegereform wirklich?

Seit dem 01. Januar 2022 gilt die neue Pflegereform, bei der unter anderem die Bezahlung von Pflegekräften verbessert wird und auch Pflegebedürftige finanziell entlastet werden.

Wie die Maßnahmen genau aussehen und was das für die Betroffenen bedeutet, erklärt Markus Küffel, Gesundheitswissenschaftler, examinierte Pflegefachkraft und Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH.

Mehr Geld für stationäre Pflege

Ab sofort erhalten Senioren in vollstationärer Pflege, also beispielsweise in einem Pflegeheim, einen sogenannten Leistungszuschlag. Dadurch sinkt der zu zahlende Eigenanteil für Pflegebedürftige.

Die Höhe des Betrags orientiert sich dabei künftig an der Dauer, die der Bewohner bereits in einer entsprechenden Einrichtung verbringt.

So steigt mit der Zeit die prozentuale Bezuschussung:

  • Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse fünf Prozent des Eigenanteils.

  • Nach zwölf Monaten bezahlt sie dann ein Viertel.

  • Leben Pflegebedürftige mehr als drei Jahre in einem Pflegeheim, erhalten sie eine Bezuschussung von 70 Prozent.

„Pflegebedürftige müssen keinen Antrag stellen, um den Zuschuss zu erhalten. Die Heime ziehen den Betrag automatisch von dem Eigenanteil ab“, weiß Markus Küffel.

Zuschüsse auch für ambulante Pflege?

Auch die Finanzierung von Pflege in den eigenen vier Wänden soll durch die Pflegereform unterstützt werden.

Daher erhöhen sich die Beiträge für Pflegesachleistungen – also für Dienstleistungen, die durch Mitarbeiter eines Pflegedienstes erbracht werden ab dem Pflegegrad 2.

Ebenfalls gibt es eine Steigerung der Leistung bei der Kurzzeitpflege.

Diese kann wie bisher in Anspruch genommen werden, wenn die pflegebedürftige Person für eine bestimmte Zeit eine vollstationäre Betreuung benötigt, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege kurzweilig ausgesetzt werden muss.

Für die vom Pflegedienst erbrachten Pflegesachleistungen erhalten Betroffenen künftig fünf Prozent mehr und die Zahlungen für Kurzzeitpflege steigen sogar um zehn Prozent.

Bei Pflegegrad 4 bekommen Betroffene somit gerade mal 65 Euro mehr für Pflegesachleistungen.

„Erstmals bezuschusst die Pflegekasse auch digitale Pflegeleistungen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Apps, die das Leben der Pflegebedürftigen erleichtern sollen. So kann die Kommunikation mit Ärzten, die Organisation der Pflege, aber auch der Gesundheitszustand des Betroffenen in diesen Anwendungen aufgezeichnet und geregelt werden“, erklärt Markus Küffel. Dafür erhalten Pflegebedürftige bis zu 50 Euro im Monat.

Nur ein erster Schritt

Die Pflegereform bezuschusst eine Unterbringung im Heim unverhältnismäßig hoch.

So werden Menschen, die sich keine Betreuung im häuslichen Umfeld beispielsweise durch eine polnische Pflegekraft leisten können, regelrecht dazu gedrängt, in ein Altenheim zu ziehen.

„Aktuell werden etwa 75 Prozent der pflegebedürftigen Deutschen zu Hause betreut. Eine flexiblere Bezuschussung würde also wesentlich mehr Menschen helfen die eigene Betreuung und Pflege zu gestalten und zu finanzieren. Zudem würden vielseitigere Betreuungsoptionen unser Pflegesystem entlasten“, kritisiert Markus Küffel

Er mahnt weiter: „Die neue Bundesregierung und der neue Gesundheitsminister Karl Lauterbach dürfen sich nicht auf diesem ersten, kleinen Beschluss ihres Vorgängers Jens Spahns ausruhen. Diese Pflegereform ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber sie kann und darf nicht alles sein.“

Damit die Pflege, besonders die im häuslichen Umfeld, in Zukunft nicht zu einem Luxusgut für Reiche wird, braucht es dringend weitere Maßnahmen, die sowohl Betroffene als auch Personal entlasten.

Weitere Informationen unter www.pflegezuhause.info