Aktuelle Verbraucherfrage: Ablaufdatum Corona-Impfzertifikat?


Fritz H. aus Uelzen: Ich habe auf meinem Handy die Meldung erhalten, dass mein Corona-Impfzertifikat bald abläuft.

Was bedeutet das und was muss ich jetzt tun?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH gibt Antwort

Wer auf seinem Handy die Meldung erhält, dass sein Corona-Impfzertifikat bald abläuft, muss sich keine Sorgen machen.

Aus technischen Gründen ist die Gültigkeit des digitalen Impfausweises auf 365 Tage nach Zertifikatsausstellung beschränkt. Dies ändert jedoch zumindest innerhalb Deutschlands nichts am Impfstatus.

Um das digitale Zertifikat zu verlängern, können sich Geimpfte in jeder Apotheke ein neues Dokument ausstellen lassen.

Nach dem Löschen des alten Eintrags ist es möglich, den QR-Code der neuen Bescheinigung einfach wieder über die Corona-Warn-App oder die Cov-Pass-App einzuscannen.

Seit Juni soll dann eine Verlängerung direkt in den Apps möglich sein.

Daher sollten Handynutzer ihre Corona-Apps immer auf dem neuesten Stand halten.

Auch wenn der Impfstatus bei Besuchen in Restaurants, Geschäften oder im Kino in Deutschland aktuell nicht mehr nachgewiesen werden muss, kann das Zertifikat für eine bevorstehende Urlaubsreise notwendig sein.

Bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der EU gilt das digitale Impfzertifikat für die Grundimpfung nur 270 Tage lang.

Mit einem Booster wird es dann jedoch unbefristet anerkannt.

Reisende sollten sich frühzeitig über Einreisebestimmungen und die Gültigkeit ihres Zertifikats informieren.

Alternativ kann der Impfstatus für die Einreise in viele Länder auch weiterhin mit dem gelben Impfausweis nachgewiesen werden.

Für die Einreise in manche Länder außerhalb der EU ist der Impfpass in Papierform Voraussetzung.

Über die Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Michaela Rassat (Jahrgang 1975) ist Juristin und hat nach ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin 2005 bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung (heute ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH) angefangen.

Sie verfasst Rechtsartikel für Zeitungen und Zeitschriften zu verbraucherrechtlichen Themen.

Zudem betreut sie sowohl die ERGO Rechtsschutz App als auch das ERGO Rechtsportal (www.ergo.de/rechtsportal).

Privat ist sie gern auf Reisen, geht Klettern und ist auf GPS-gesteuerter Schatzsuche namens Geocaching unterwegs.