Welttag der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar 2026

DDG fordert faire Chancen im Beruf für Menschen mit Diabetes

Anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar macht die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) auf Benachteiligungen von Menschen mit Diabetes im Berufsleben aufmerksam. 

Fast 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit der Stoffwechselerkrankung, die meisten von ihnen im erwerbsfähigen Alter. Dennoch gelten in einigen Bereichen weiterhin pauschale Ausschlüsse – etwa bei Polizei, Bundeswehr oder im Luftverkehr.

In seinem neuen Positionspapier „Diabetes und Arbeit“ fordert der Ausschuss „Soziales“ der DDG eine individuelle, statt diagnosebezogene Beurteilung gemäß der rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsschutzgesetzes. 

Der bevorstehende Aktionstag weist weltweit auf Armut, fehlende Teilhabe und Diskriminierung hin. Im Sinne einer Chancengleichheit und fairen Arbeitsbedingungen. gehört aus Sicht der DDG die gleichberechtigte berufliche Teilhabe von Menschen mit chronischen Erkrankungen dazu. 

„Diabetes ist in den allermeisten Fällen kein Hindernis für eine sichere und verantwortungsvolle Berufsausübung“, sagt Dr. med. Wolfgang Wagener, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), Ärztlicher Referent bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und Diabetologe in Düsseldorf. „Moderne Therapien haben das Risiko schwerer Unterzuckerungen deutlich gesenkt.“

So überwachen kontinuierliche Glukosemesssysteme (CGM) den Gewebezucker rund um die Uhr und warnen frühzeitig. Systeme zur automatisierten Insulinabgabe (AID) passen die Insulinzufuhr an. Neue Medikamente für Menschen mit Typ-2-Diabetes senken den Blutzucker, ohne Unterzuckerungen auszulösen. Vor allem die 2025 aktualisierte AWMF-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ zeigt, wie sehr sich die Sicherheit durch moderne Behandlung verbessert hat.

Pauschale Verbote stehen im Widerspruch zum Recht

Trotz dieser innovativen Entwicklungen bestehen jedoch in Deutschland weiter pauschale Ausschlüsse für Menschen mit insulinpflichtigem Diabetes, unter anderem bei Polizei, Bundeswehr oder in Teilen der Luft- und Seefahrt. Im internationalen Vergleich wird hierzulande oft restriktiver entschieden.

Das DDG Positionspapier stellt klar: Pauschale Berufsverbote widersprechen dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes sowie dem Arbeitsschutzgesetz. Arbeitsmedizinische Beurteilungen müssen individuell und arbeitsplatzbezogen erfolgen. 

„Eine Diagnose allein darf kein Ausschlusskriterium sein. Entscheidend sind die individuelle Stoffwechseleinstellung, die Schulung und das konkrete Risiko“, betont Wagener. Er warnt davor, dass pauschale Regelungen dazu führen, dass Betroffene aus Angst vor Nachteilen ihre Erkrankung verschweigen. „Wenn Betroffene nicht offen mit der Erkrankung umgehen können, erhöhen sich mögliche Risiken, statt sie zu senken“, so Wagener.

 Verantwortung teilen – Sicherheit stärken

Gut geschulte und verantwortungsbewusste Menschen mit Diabetes können nach Einschätzung der Experten fast alle Tätigkeiten sicher ausüben. Voraussetzungen sind gezielte Schulung sowie ein gutes Selbstmanagement mit regelmäßiger Kontrolle und angepasster Therapie.

Zugleich fordert die Fachgesellschaft geeignete betriebliche Rahmenbedingungen.

Dazu gehören Zeit für Glukosemessungen, Mahlzeiten oder Arzttermine sowie Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, etwa zu Bewegung und Ernährung. „Soziale Gerechtigkeit in der Diabetesversorgung bedeutet, Barrieren abzubauen – auch im Berufsleben. 

Moderne Medizin darf nicht an veralteten Regelwerken scheitern“, erklärt Professorin Dr. Julia Szendrödi, Präsidentin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und Ärztliche Direktorin der Klinik für Endokrinologie, Diabetologie, Stoffwechselkrankheiten und Klinische Chemie des Universitätsklinikums Heidelberg.

Die DDG fordert Politik, Arbeitgeber und sicherheitsrelevante Branchen auf, bestehende Vorschriften an den aktuellen Stand der Diabetologie anzupassen und individuelle Beurteilungen zur Regel zu machen. So lasse sich Sicherheit gewährleisten und zugleich Diskriminierung abbauen.

Quelle:
medizinkommunikation