Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Alltagssünden, die jeder Autofahrer schon mal begangen hat

Die meisten Autofahrer verlassen sich nach mehreren Jahren Fahrpraxis auf ihr Bauchgefühl. Was ihnen im Alltag intuitiv richtig erscheint, steht jedoch nicht immer im Einklang mit dem Gesetz und so verstoßen sie – ohne es zu wissen – regelmäßig gegen die Straßenverkehrsordnung.

Einkäufe ungesichert im Auto transportieren

Nach dem Großeinkauf wandern Taschen und Tüten schnell auf die Rückbank statt in den Kofferraum. Was viele Autofahrer dabei jedoch vergessen: Auch Einkäufe gelten nach § 22 StVO als Ladung, die so gesichert sein muss, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen oder umherfliegen kann. Ansonsten kann es nicht nur gefährlich werden, es drohen auch 35 Euro Bußgeld, bei Gefährdung sind es 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. 

„Viel schwerer als das Bußgeld wiegen allerdings oftmals die zivilrechtlichen Folgen im Schadensfall. Kommt es aufgrund nicht ausreichend gesicherter Ladung zu einem Unfall, kann die Versicherung die Regulierung des Schadens wegen grober Fahrlässigkeit komplett verweigern oder erheblich kürzen“, warnt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Blitzer-Apps nutzen

Dass der Fahrer während der Fahrt keine Blitzer-Apps nutzen darf, ist weitgehend bekannt. Doch der Trick, einfach das Smartphone des Beifahrers als Radarwarner zu verwenden, funktioniert nicht mehr. 

„Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat inzwischen klargestellt, dass auch ein Verstoß vorliegt, wenn der Fahrer die Warnungen des Beifahrers nutzt. Bei Verstößen drohen 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Erlaubt sind hingegen Verkehrsmeldungen im Radio. Auch Internetportale oder soziale Medien können vor Fahrtbeginn als zuverlässige Informationsquelle über Blitzerstandorte dienen“, erklärt der Anwalt.

Reißverschlussverfahren zu früh beginnen

Um vorrausschauend zu fahren, wechseln viele Autofahrer direkt die Spur, wenn das Ende eines Fahrstreifens angekündigt wird. Was gut gemeint ist, verschenkt jedoch wertvollen Fahrbahnraum und verursacht Rückstaus. 

„Nach § 7 Abs. 4 StVO gilt das Reißverschlussprinzip erst unmittelbar vor Beginn der Verengung. Zu frühes Einordnen hat zwar keine Konsequenzen, wer andere jedoch später daran hindert, sich einzufädeln, riskiert ein Verwarnungsgeld von 20 Euro“, weiß Tom Louven.

Parken entgegen der Fahrtrichtung

Wer nach langer Parkplatzsuche plötzlich auf der linken Fahrbahnseite eine freie Lücke entdeckt, greift eventuell erleichtert zu. 

Allerdings handelt es sich dabei um ein verbotenes Manöver, erklärt Tom Louven: „Nach § 12 Abs. 4 StVO gilt beim Halten und Parken in Deutschland das strikte Rechtsparkgebot. Lediglich wenn auf der rechten Seite Schienen liegen oder man sich in einer Einbahnstraße befindet, darf auch links geparkt oder gehalten werden.“ 

Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, kassiert ein Verwarnungsgeld ab 15 Euro, bei längerer Stehdauer und Behinderung steigt es auf bis zu 30 Euro.

Motor warmlaufen lassen

Der Motor läuft im Stand, während draußen die Scheiben gekratzt werden – was im Winter verlockend klingt, ist tatsächlich nicht erlaubt. 

„Nach § 30 Abs. 1 StVO sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung ausdrücklich verboten. Wer den Motor dennoch warmlaufen lässt, zahlt ein Bußgeld von 80 Euro“, warnt der Anwalt. Geraten Autofahrer kurz nach Beginn der Fahrt in einen Stau, müssen sie den Motor ebenfalls ausschalten – auch wenn der Innenraum noch nicht die gewünschte Temperatur erreicht hat.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. 

Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. 

Wer gern mehr erfahren möchte, schaut bitte direkt unter www.geblitzt.de