Pkw oder Lkw? - Wenn eine Verwechslung plötzlich teuer wird
Als ein Audi-Fahrer im November 2025 auf der A3 in Heiligenroth in Fahrtrichtung Köln geblitzt wurde, erwartete er eigentlich nur ein niedriges Bußgeld, da er lediglich 8 km/h zu schnell fuhr.
Doch im Bußgeldbescheid stand eine Buße von 175 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Ein genauer Blick auf den Bescheid offenbart das Missverständnis: Der Audi wurde als Lkw gedeutet.
Verhängnisvolle Fehleinstufung
Im Bußgeldbescheid wird das Fahrzeug nicht als Pkw, sondern als Lkw klassifiziert. Mit drastischen Folgen für den Fahrer: Statt einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung steht plötzlich ein deutlich schwererer Tempoverstoß im Raum. Denn für Lkws gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Die gemessene Geschwindigkeit von 108 km/h liegt deutlich darüber.
„Rechnerisch ergibt sich nach Toleranzabzug eine Überschreitung von 28 km/h, dafür werden außerorts 175 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig“, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Einspruch mit Erfolg
Für Pkws waren an dieser Stelle auf der A3 jedoch 100 km/h erlaubt. Statt 28 km/h zu viel fuhr der Pkw-Fahrer nach Toleranzabzug also gerade einmal 8 km/h zu schnell.
Juristisch gesehen ist das ein Bagatelldelikt - 20 Euro Verwarnungsgeld, keine Punkte, kein Fahrverbot.
Der Fahrer legte deshalb mithilfe des Anwalts Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
„Da in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler passieren, sollten Betroffene sie immer sorgfältig auf Plausibilität prüfen und im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen.
Wichtig ist, für den Einspruch die Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzuhalten“, weiß Louven. Im Mai 2026 stellte das Amtsgericht Montabaur das Bußgeldverfahren ein.
Kein neuer Fehler
Eine solche Verwechslung passierte der Zentralen Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz allerdings nicht zum ersten Mal: Bereits im September 2025 wurde ein Ford-Kleinwagen auf der A3 bei Windhagen in Richtung Frankfurt am Main geblitzt und mit einem Lkw verwechselt.
Dem Fahrer drohten sogar ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und 960 Euro Bußgeld.
Auch er legte mithilfe von Geblitzt.de Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Die Erklärung für beide Fälle: Auf den Messfotos war im Hintergrund auf der Gegenfahrbahn ein Lkw oder Bus zu sehen, was dazu führen kann, dass Pkws fälschlich als Lkw eingeordnet werden.
Der Hersteller des Blitzers weist in den technischen Unterlagen sogar darauf hin, dass es in bestimmten Situationen zu solchen fehlerhaften Fahrzeugklassifizierungen kommen kann.
Den Behörden ist dies ebenfalls bekannt, weshalb in jedem Verfahren auch manuell geprüft wird. Bei dieser Prüfung ist der Zentralen Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz allerdings nicht aufgefallen, dass es sich bei den gemessenen Autos nicht um Lkws handelt. „Fehler können an vielen Stellen des Bußgeldverfahrens passieren.
Wenn Ungereimtheiten auftreten, lohnt sich deshalb oftmals die Prüfung durch einen Anwalt“, weiß Tom Louven.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen