Montagefehler oder defekte Schaltung?

Online-Fahrradkauf: Welche Rechte bei Mängeln, E-Bike-Akku und Rückgabe gelten 

Mit den länger werdenden Tagen steigt die Lust aufs Radfahren und immer mehr Verbraucher*innen bestellen ihr neues Fahrrad online. 

Doch was tun, wenn nach der Lieferung Montagefehler auffallen oder die Schaltung nach kurzer Zeit nicht mehr einwandfrei funktioniert? 

Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, erklärt, welche Rechte Käufer*innen in solchen Fällen haben. 

Montagefehler bei Lieferung: Bremse schleift! Muss der Händler die Werkstattkosten vor Ort erstatten?

Dr. Carsten Föhlisch: „In der Regel nicht. Verbraucher*innen haben zunächst einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler. Das heißt: Mangel melden und Nacherfüllung verlangen, entweder Reparatur oder Ersatzlieferung. Der Händler darf die gewählte Art aber verweigern, wenn sie unverhältnismäßig ist.

Bei einer falsch ausgerichteten Bremse wäre eine komplette Ersatzlieferung meist unverhältnismäßig; dann bleibt es regelmäßig bei der Reparatur. Der Händler kann hierfür eine Werkstatt am Wohnort beauftragen – muss es aber nicht zwingend.“

Nach vier Wochen funktioniert die Gangschaltung schlecht: Gibt es noch Gewährleistung? Und wer muss was beweisen?

Dr. Carsten Föhlisch: „Ja. Zeigt sich innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe (also in der Regel nach Lieferung) ein Mangel, gilt grundsätzlich die gesetzliche Vermutung, dass dieser bereits bei Übergabe vorlag – es sei denn, das passt ausnahmsweise nicht zur Art der Sache oder des Mangels.

In der Praxis bedeutet das: Verbraucher*innen müssen zunächst darlegen, dass ein Mangel vorliegt und wann er aufgetreten ist. Der Händler muss dann gegebenenfalls nachweisen, dass die Ursache erst nach Übergabe entstanden ist – etwa durch unsachgemäße Nutzung.“ 

Gilt ein Gewährleistungsrecht auch für gebrauchte Fahrräder vom Online-Händler? 

Dr. Carsten Föhlisch: „Ja, auch für gebrauchte Ware gilt das Gewährleistungsrecht. Händler können die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwaren allerdings auf ein Jahr verkürzen. Wichtig ist: Das reicht nicht ‚irgendwo in den AGB‘ – die Verkürzung muss gesondert und ausdrücklich vereinbart werden, zum Beispiel über eine nicht vorangekreuzte Checkbox im Bestellprozess.“

E-Bike: Was gilt, wenn der Akku schnell Reichweite verliert oder nicht richtig lädt?

Dr. Carsten Föhlisch: „Auch bei E-Bikes gilt: Tritt ein Mangel auf, haben Käufer*innen gegenüber dem Händler Gewährleistungsrechte – unabhängig davon, ob das Problem den Akku, die Elektronik oder den Antrieb betrifft. Verbraucher*innen sollten den Mangel dokumentieren und dem Händler die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben, also Reparatur oder Austausch.

Ob es sich im Einzelfall um einen Mangel oder um normalen Verschleiß handelt, hängt von Nutzung und Umständen ab. Zeigt sich das Problem innerhalb der ersten zwölf Monate, greift grundsätzlich die gesetzliche Vermutung, dass die Ursache bereits bei Übergabe angelegt war.“

Widerruf: Darf ich ein online gekauftes Fahrrad probefahren und trotzdem zurückschicken?

Dr. Carsten Föhlisch: „Beim Online-Kauf gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Verbraucher*innen dürfen die Ware prüfen – ähnlich wie im Laden. Ein kurzes, vorsichtiges Testen kann deshalb zulässig sein. Wird das Fahrrad jedoch deutlich genutzt (zum Beispiel längere Strecken, sichtbare Gebrauchsspuren), kann der Händler bei einem Widerruf Wertersatz verlangen.

Wichtig ist außerdem: Das Widerrufsrecht ist vom Gewährleistungsrecht zu trennen – bei einem Mangel geht es nicht um ‚gefällt nicht‘, sondern um einen Anspruch auf Nacherfüllung.“ 

Carsten Föhlisch erklärt: Widerruf oder Gewährleistung? 

Widerruf: 

„Gefällt nicht“ – Rückgabe meist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen bei Online-Kauf (mit möglichen Abzügen bei starker Nutzung). 

Gewährleistung: 
Ware ist mangelhaft – Anspruch auf Reparatur oder Ersatz gegenüber dem Händler (unabhängig vom Widerruf). 

Beweislast: 
Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monate, wird grundsätzlich vermutet, dass die Ursache schon bei Übergabe vorlag. 

Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht beim Online-Shopping

Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Kundenbewertungssystem und dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit. 

Das Kundenbewertungssystem sorgt für nachhaltiges Vertrauen bei Händler*innen und bei Käufer*innen. 

Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder*innen und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher*innen etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. 

Weitere Informationen: https://www.trustedshops.com/