Das GEG und seine Folgen für das Eigenheim

Ziel des Gebäudeenergiegesetzes GEG ist es, den Einsatz von Energie im Gebäudebereich zu reduzieren und gleichzeitig die Nutzung ereuerbarer Energien zu fördern.

Was viele nicht wissen: Das GEG bereitet auf ein wichtiges Datum für den Klimaschutz vor - den 31.12.2044. Denn in 20 Jahren müssen Heizsysteme abgeschaltet werden, die mit fossilen Brennstoffen arbeiten.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es im Gebäudebestand noch viel zu tun. Deswegen beschäftigt sich die Neufassung des GEG unter anderem mit dem Thema „Kesseltausch“:

Wer ab 2024 seinen alten Wärmeerzeuger stilllegt, muss eine Heizung installieren, die zu mindestens 65 % auf Basis erneuerbaren Energien arbeitet.

Laut Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZVSHK stehen die bisher bekannten Techniken dabei im Prinzip gleichberechtigt nebeneinander.

Es dürfen sogar noch Brennwertgeräte installiert werden - die 65 %-Quote kann hier über den Brennstoff erfüllt werden, beispielsweise mit Biogas.

Solange ein Heizsystem funktioniert und repariert werden kann, müssen sich Eigenheimbesitzer keine Gedanken machen.

Wenn ein Austausch des Systems notwendig ist, sind Wärmepumpe und Fernwärme zwar klare Favoriten der Politik - aber nicht vorgeschrieben. Eigenheimbesitzer haben nach wie vor viel Gestaltungsspielraum und können verschiedene Technologien so kombinieren, wie es für die individuelle Immobile optimal ist.

Experten raten jedoch, mit dem Austausch eines alten Heizsystems nicht zu warten. Das Einsparpotenzial ist oft enorm. Zudem unterstützt der Staat mit finanziellen Förderungen, sodass sich die Investition meist schneller rechnet, als viele vermuten.

Wer über eine Erneuerung seiner Heizung nachdenkt, sollte sich im SHK-Fachhandwerk beraten lassen. Die Profis kennen sich mit allen verfügbaren Technologien und Förderungen aus und können deswegen die individuell optimale Lösung entwickeln.

Ansprechpartner vor Ort und weitere Informationen finden sich unter www.wasserwaermeluft.de.