Pflicht, keine Kür: Rauchwarnmeldertausch alle zehn Jahre

Rauchwarnmelder sind Lebensretter – und daher ist ihre Funktionstüchtigkeit unerlässlich.

„Was viele nicht wissen: In Wohnungen und Wohnhäusern müssen Rauchwarnmelder aus Sicherheitsgründen nach spätestens zehn Jahren ausgetauscht werden“, stellt Michael Conradi von der Initiative Elektro+ fest.

„Zum einen hat die nicht austauschbare Batterie nur eine Lebensdauer von zehn Jahren, zum anderen altern auch die elektronischen Bauteile des Melders“, so Conradi weiter.

Sicherheit hat Vorrang, deshalb muss der Rauchwarnmelder gegen einen neuen ausgetauscht werden.

Dabei ist Qualität entscheidend.

Käuferinnen und Käufer sollten darauf achten, dass der Melder mit dem „Q“-Siegel gekennzeichnet ist. Das ist ein Qualitätssiegel des Vereins „Forum Brandrauchprävention e. V.“ und steht für Sicherheit, Langlebigkeit und Qualität des Geräts.

Es wird in Verbindung mit dem Prüfzeichen der Prüfinstitute VdS Schadenverhütung oder dem Kriwan Testzentrum verwendet.

Diese Frist von zehn Jahren wurde jetzt in einigen Bundesländern erreicht, sie haben vor einem Jahrzehnt die Rauchwarnmelderpflicht für privaten Wohnraum auch in Bestandsbauten eingeführt.

Für die Wartung der Rauchwarnmelder ist je nach Bundesland entweder der Mieter oder der Eigentümer in der Pflicht.

Für den Austausch sind generell die Wohnungseigentümer verantwortlich.

Weil niemand vorhersehen kann, wo und wann ein Feuer ausbricht, ist die Montage von Rauchwarnmeldern an mehreren Stellen in der Wohnung verpflichtend vorgeschrieben. In eingeschossigen Wohnungen müssen die Schlaf- und Kinderzimmer sowie der Flur über je einen Rauchwarnmelder verfügen.

Bei mehreren Etagen, zum Beispiel in Einfamilienhäusern, sind Rauchwarnmelder zusätzlich in den Fluren jedes Stockwerks zu installieren.

Weitere Informationen und eine Broschüre zum Thema Rauchwarnmelder stehen kostenlos auf der Website der Initiative bereit: www.elektro-plus.com