Vorsorgevollmacht Eine schriftliche Vereinbarung ist sinnvoll

Für einen nicht entscheidungsfähigen Patienten dürfen Angehörige oder Freunde keine medizinischen Entscheidungen treffen, auch nicht der Ehepartner oder die Kinder.

Anders ist es, wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt.

Die Zeitschrift Finanztest beschreibt in ihrer Juli-Ausgabe ausführlich, was bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist, was darüber hinaus für den Ernstfall geregelt sein sollte und was passiert, wenn Menschen nicht vorgesorgt haben.

Außerdem erläutern die Experten, welche Besonderheiten es gibt, wenn Immobilien im Spiel sind.

In einer Vorsorgevollmacht legt ein Mensch in gesunden Tagen fest, wer für ihn handeln darf, wenn er selbst vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst entscheiden kann.

Geht es um Konto, Vermögensverwaltung oder Immobilien, müssen Vollmachtgeber ihre Unterschrift beglaubigen oder beurkunden lassen oder eine Bankvollmacht erteilen.

Die Beglaubigung einer Unterschrift ist günstig für 10 Euro bei einer örtlichen Betreuungsbehörde möglich. Die Stiftung Warentest bietet unter www.test.de/betreuungsbehoerde eine Suche nach der zuständigen Behörde an.

Alternativ oder ergänzend zur Vorsorgevollmacht ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll.

Ein Mensch legt darin fest, wer im Notfall für ihn als Betreuer handeln soll. Sinnvoll ist es, Wünsche aufzulisten, zum Beispiel welches Pflegeheim erste Wahl ist oder wer sich um das Haustier kümmern soll.

Der ausführliche Artikel Vorsorgevollmacht findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/vorsorgevollmacht.