So können Verbraucher falsche Versprechen erkennen

...  Nahrungsergänzungsmittel und Werbung

Verbraucher sollten Werbeversprechen für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) immer kritisch hinterfragen.

Unseriöse Werbung können Verbraucher mit gesundem Menschenverstand oft selbst entlarven. „Die Werbung verspricht viel, z.B. Abnehmen ohne Diät und Bewegung oder die Heilung von schwerwiegenden Krankheiten ohne Nebenwirkungen.

Aber wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist das oft schlicht erfunden“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. „Apotheker informieren ihre Patienten kompetent und unabhängig darüber, woran Schwindelprodukte erkennbar sind und welche Präparate wirklich helfen.“

NEM werden nicht nur über Apotheken, sondern auch über andere Vertriebswege wie Lebensmittelhandel, Direktvertrieb, oder das Internet verkauft. Nur in Apotheken erhältlich sind Arzneimittel. Diese können Patienten an der Zulassungsnummer, kurz ‚Zul.-Nr.‘ erkennen, die auf jeder der Packung aufgedruckt ist. Die in Anzeigen oft genannte PZN (Pharmazentralnummer) ist hingegen nur eine Bestellnummer, die ohne Prüfung vergeben wird.

Es gibt verschiedene häufige Anzeichen für Quacksalberei. Ein Indiz sind Erfolgs- oder Geld-zurück-Garantien. Auch wenn ein Präparat gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirken soll, sollten Verbraucher grundsätzlich skeptisch sein.

Frei nach dem Motto „Was teuer ist, muss gut sein“ müssen Patienten für Schwindelprodukte oft viel bezahlen, die Krankenkasse erstattet die Präparate aber nicht.

Vorsicht ist auch angebracht, wenn etwas besser als die ‚Schulmedizin‘ sein soll. Das könnte Patienten fälschlicherweise dazu verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker abzuändern oder -setzen.

Das Heilmittelwerbegesetz verbietet u.a. die Werbung mit Krankengeschichten oder wissenschaftlichen Studien. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten, die aber oft schlicht erfunden sind. Auch euphorische Patientenberichte in Internetforen oder -blogs können gefälscht sein.

Zum Hintergrund: Obwohl NEM z.B. in Form von Tabletten oder Dragees angeboten werden, sind sie keine Arzneimittel, sondern sind nur dazu bestimmt, die normale Ernährung zu ergänzen. NEM sind nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen oder zu verhüten.

Anders als Arzneimittel, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen, unterliegen NEM nur einer Registrierungspflicht. Der Deutsche Apothekertag hat im Oktober 2016 u.a. beschlossen, dass Apotheker zusammen mit geeigneten Partnern verstärkt über den Nutzen und das Risiko von NEM informieren sollen.

Quelle:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA)