25.000 Euro Verlust statt Rückzahlung

… kalte Dusche für Inhaber von Timeshare-Verträgen in Europa

Was als sonnige Urlaubserinnerung auf einer spanischen Insel begann, endete für Erika und Manfred S.* in einem Albtraum. Durch eine geschickte Cold-Calling-Masche wurden sie um rund 25.000 Euro gebracht.

Leider keine Seltenheit, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) berichtet.

Eine Urlaubslaune mit Folgen

Als Erika und Manfred S. an einem sonnigen Nachmittag durch die Gassen von Puerto de Mogán auf Gran Canaria bummelten, wurden sie auf ein verlockendes Angebot aufmerksam: die Möglichkeit, ihren Urlaub Jahr für Jahr in einem wunderschönen Appartement zu verbringen. 

In bester Urlaubsstimmung und vom Angebot überzeugt unterzeichneten sie noch während ihres Aufenthalts - unter Palmen und bei einem Glas Sekt - einen so genannten langfristigen Timeshare-Vertrag.

Was anfangs schön war, wurde mit den Jahren zur Belastung. Obwohl das Timeshare-Recht keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht, war gegen Zahlung einer Gebühr die Vertragsauflösung „ausnahmsweise“ möglich. Geld zurück gibt es beim Timeshare meist nicht, auch wenn bei Vertragsschluss etwas anderes erzählt wurde. Das Ehepaar hakte den finanziellen Verlust ab. Die Sache schien erledigt.

Der Anruf, der Hoffnung auf einen finanziellen Ausgleich weckte

Jahre später sitzen Erika und Manfred gemütlich im Wohnzimmer, als plötzlich das Telefon klingelt. Am anderen Ende der Leitung meldet sich ein vermeintlicher Mitarbeiter der spanischen Finanzaufsicht: Beim damaligen Vertragsabschluss sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen. Deshalb sei aufgrund neuer EU-Gesetze eine Entschädigung in Höhe von 160.000 Euro möglich. 

Ein Verfahren im Auftrag der EU und des spanischen Staates laufe bereits. Alles sei selbstverständlich kostenlos.

Der Mitarbeiter klang vertrauenswürdig, das Angebot zumindest nicht unplausibel. 

Das „offizielle“ Schreiben, das das Ehepaar kurz darauf mit einem „Hauptantrag EU“ im Briefkasten fand, bestätigte den ersten Eindruck. 

Bestückt mit EU-Flagge und Begriffen wie „EU-Verfahren“, „spanische und europäische Steuer- und Finanzbehörde“, „gerichtsbevollmächtigter Anwalt“ wirkte das Schreiben auf das Ehepaar alles in allem professionell.

 Obwohl Sie ein ungutes Gefühl beschlich, wollten sie einfach glauben, was man ihnen erzählte.

„Diese Briefe sind nur dazu gedacht, das Vertrauen der Menschen zu gewinnen, damit diese viel Geld bezahlen. Die Betroffenen freuen sich natürlich darüber, Geld zu bekommen. Wir reden hier nicht von Einzelfällen. Jeder, der in eine solche Zwickmühle gerät, kann da ins Straucheln kommen.“, sagt Sabine Blanke.

Cold Calling: Die Betrugsmasche, die nicht endet

Der „Hauptantrag“ wurde gestellt. Kurz darauf kam das nächste Schreiben: Vor Auszahlung des Geldes müssten noch Gebühren überwiesen werden – etwa für die Streichung aus dem Grundbuch. 

Weitere angebliche Kosten wie Gerichtsgebühren, Gemeindeabgaben, Bearbeitungsentgelte und eine erfundene Steuergebühr ließen nicht lange auf sich warten. 

Auch der nächste Anruf nicht. 

Wenn nicht zügig gezahlt werde, könne man mit der Abwicklung nicht weitermachen. „Dies kann Jahre so gehen und sehr an den Nerven zehren“, sagt Sabine Blanke.

Erika und Manfred zahlten - immer in kleinen Beträgen und stets in der Hoffnung, dass bald die versprochene Auszahlung erfolgt, aber auch, weil die Situation für Sie immer belastender wurde. 

Widerspruch und „Nein“ wurden nicht geduldet, Zweifel torpediert. 

Die beiden stoppten die Zahlungen erst, nachdem sie beim EVZ Deutschland um Rat gefragt hatten. Zu diesem Zeitpunkt hatten sie schon 25.000 Euro verloren.

Im Nachhinein ist klar: Das Paar ist einem perfekt organisierten „Cold Calling“ zum Opfer gefallen, einer Masche, bei der Betroffene aus dem Nichts heraus von angeblichen Anwälten kontaktiert und mit dem Versprechen auf eine hohe Entschädigung in die Falle gelockt werden.

Den Ratsuchenden mitteilen zu müssen, dass sie Opfer einer solchen Masche geworden sind und es kaum Möglichkeiten gibt, ihnen zu helfen, ist auch für Sabine Blanke, die sich seit Jahren mit diesen Fällen befasst, keine leichte Aufgabe.

„Viele Menschen setzen ihr ganzes Erspartes ein, nehmen mitunter sogar ein Darlehen auf, um diese Beträge bezahlen zu können. Für nichts. Daran kann man sich nicht gewöhnen“, gesteht sie.

Erika und Manfred sind heute in der glücklichen Position, das Erlebte abhaken zu können. Das geht natürlich nicht bei allen Betroffenen. Von dem Geld, das sie nicht auch noch ausgegeben haben, buchten sie für sich eine kleine Pauschalreise nach Gran Canaria. Dieses Mal aber ohne Sorgen und ohne Timeshare-Vertrag.

Rat und Tipps, damit Sie Ihr Geld behalten:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn Sie per Telefon unaufgefordert auf Ihren Timeshare-Vertrag angesprochen werden; erst recht, wenn Sie etwas bezahlen sollen.

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Spanisch und Deutsch gemischt werden, z. B. bei E-Mail-Adressen wie gerichtskassemadrid(at)email.com oder wenn der Brief Rechtschreib- und Grammatikfehler enthält. Keine Behörde würde so etwas versenden.

  • Fragen Sie sich: Wie kommt der Anrufer an meine Daten?

  • Lassen Sie sich nicht auf weitere Telefonate ein oder durch Drohungen einschüchtern. Es sind alles leere Worte, um an Ihr Geld zu kommen.

  • Holen Sie stets unabhängigen Rechtsrat ein, wie ihn beispielsweise das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kostenlos anbietet.

  • Wenn Sie bereits bezahlt haben: Erstatten Sie sofort Strafanzeige bei der Polizei und gehen Sie umgehend zur Bank, damit diese eventuell das Geld doch noch zurückbuchen kann. Ein Versuch ist es wert.

Weitere Infos zum Timesharing finden Sie eine kostenlose Broschüre unter https://www.evz.de/fileadmin/Media/PDF/Broschueren/Timesharing.pdf

Quelle:
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
www.evz.de 

    *die Name wurden geändert – die Redaktion