Kündigung von Bausparverträgen oft unwirksam!

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat das Landgericht Stuttgart mit einem Urteil vom 12.11.2015 (Az.: 12 O 126/15) die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt.