Zum Vorliegen eines Reisemangels bei Anordnung einer Quarantäne
Die behördliche Anordnung zur Quarantäne wegen Kontakts zur einer mit Covid-19 infizierten Person ist kein Reisemangel.
Die behördliche Anordnung zur Quarantäne wegen Kontakts zur einer mit Covid-19 infizierten Person ist kein Reisemangel.
Es besteht kein Anspruch gegen eine Airline auf eine „Mindestboarding-Time“.
Ein Flug ist als annulliert zu betrachten, wenn die Airline diesen um mehr als eine Stunde vorverlegt.
Landgericht Hamburg gibt Klage des vzbv gegen die klarmobil GmbH teilweise statt
Urteil des EuGH 18.11.2021 (C 212/20)