Online-Shopping: Änderungen im Widerrufsrecht

Seit Juni 2014 gelten neue Regelungen im Internetkaufrecht

Wer kennt das nicht:
Man surft im Internet und landet - wie so oft - auf der Seite des Lieblingsdesigners, -technikmarktes oder -wohnmöbelherstellers.

Viele Verlockungen lauern dort auf den Kauflustigen, die dieser durch einen einfachen "Klick" schnell und mühelos in seinen Warenkorb legen kann. Der erste Schritt ist damit getan. Der virtuelle Gang zur Kasse und die finale Kaufentscheidung fällt den meisten dann schon etwas schwerer.

Doch trotz allen Grübelns über die Notwendigkeit oder den Preis des Einkaufs, deutsche Online Shopper haben noch ein Ass im Ärmel: das Widerrufsrecht.

Aufgrund der Vereinheitlichung der Verbraucherrechte in Europa, wird sich hier einiges ändern. Was ab Juni 2014 neu ist, erläutern ARAG Experten.

Das ändert sich beim Widerruf
Das 14-tägige Widerrufsrecht bleibt, jedoch müssen Verbraucher den Widerruf in Zukunft ausdrücklich erklären. Das bloße Zurücksenden der Ware reicht dafür nicht aus. Derzeit genügt noch die alleinige Rücksendung der Ware für eine Widerrufserklärung.

Widerrufen kann man entweder per Post, Fax, E-Mail oder über ein Widerrufsformular, das der Händler der gelieferten Ware beigelegt hat.

Manche Händler stellen auch auf ihrer Internetseite ein solches Formular zur Verfügung.

Der Händler hat nach Erhalt des Widerrufes 14 Tage Zeit, (früher waren es 30 Tage) das bereits gezahlte Geld an den Kunden zurückzuüberweisen, allerdings erst nachdem er die Ware vom Verbraucher zurückerhalten hat.

Der Verbraucher hat ebenfalls 14 Tage Zeit, die Ware zurückzusenden.

Was passiert mit den Rücksendekosten?
Bislang konnte der Unternehmer dem Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Ware nur dann vertraglich im Rahmen einer Kostentragungsvereinbarung auferlegen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware nicht mehr als 40,00 Euro betrug.

Die Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts sind - unabhängig vom Warenwert - künftig vom Verbraucher zu tragen, wenn der Händler über diese Rechtsfolge belehrt hat.

Experten gehen aber davon aus, dass viele Händler aus Kulanzgründen auch weiterhin die Rücksendekosten übernehmen werden.

Welche Waren darf man nicht zurücksenden?
Einige Neuerungen im Widerrufsrecht schließen bestimmte Waren von der Rückgabe aus. Dies, so erklären die ARAG Experten, sind vor allem versiegelte Waren, die aus Gesundheits- oder Hygieneschutzgründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und von denen das Siegel entfernt wurde.

Schnell verderbliche Lebensmittel, Kundensonderanfertigungen und Downloads sind und bleiben auch weiterhin vom Umtausch ausgeschlossen.

Auch Filme oder Softwareprogramme, von denen die Originalverpackung entfernt wurde, können nicht an den Händler zurückgesandt werden.

Quelle:
ARAG Versicherungen - www.arag.de