Ambulante Pflege: Umfang und Kosten

Von den knapp 2,9 Millionen Pflegebedürftigen, die Ende des Jahres 2015 in Deutschland lebten, wurden über 70 Prozent in den eigenen vier Wänden versorgt.

Für ca. 1,3 Millionen davon erfolgte die Pflege sogar ausschließlich durch Angehörige.

Welche Rechte und Pflichten bei der ambulanten Pflege gelten, lesen Sie im Folgenden.
Ambulante Pflege meint grundsätzlich die medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung bedürftiger Personen in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld, weshalb sie auch häusliche Pflege genannt wird. Sie kann sowohl durch Angehörige als auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.

Welche Formen der ambulanten Pflege gibt es?
Die Art und der Umfang der aufzuwendenden Pflege hängen stets von den individuellen Bedürfnissen ab. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die ambulante Versorgung, falls möglich, der stationären Unterbringung vorzuziehen ist.

Je nach Beeinträchtigung wird den Hilfebedürftigen ein bestimmter Pflegegrad zugeordnet. Anhand dessen muss entschieden werden, ob die Pflege ganztägig oder nur teilweise, zum Beispiel für das Erledigen von Einkäufen oder die körperliche Hygiene, durchgeführt werden sollte. Von Intensivpflege spricht man dagegen bei der Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Personen, die unter lebensbedrohlichen Krankheiten leiden. Eine ambulante Intensivpflege ist etwa für Patienten im Wachkoma oder mit einer Querschnittslähmung denkbar.

Des Weiteren wird bei ambulanten Versorgungsformen zwischen der sogenannten Laienpflege und der professionellen Pflege unterschieden. Häufig wird aber eine Kombination der beiden Varianten angewandt, sodass die Angehörigen durch ambulante Pflegedienste Unterstützung erfahren.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Sowohl für die Betreuten als auch die pflegenden Angehörigen stellt die ambulante Versorgung eine finanzielle Herausforderung dar. Daher besteht für beide Parteien die Möglichkeit, staatliche Zuschüsse in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist es wichtig, dass die Betroffenen zunächst einen Antrag auf die Anerkennung eines Pflegegrades stellen, bevor sie entsprechende Forderungen gegenüber ihrer Pflegeversicherung geltend machen können. Dabei kann es sich zum einen um Pflegegeld und zum anderen um Pflegesachleistungen handeln.

Wie hoch die Kosten, welche für die ambulante Pflege aufgewendet werden müssen, ausfallen, kann nicht pauschal beantwortet werden, da es stets auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten ankommt. Außerdem variieren in den verschiedenen Bundesländern die Gebühren für die jeweiligen Leistungen, wie den professionellen Pflegedienst.

Wie hoch fällt die finanzielle Unterstützung aus?
Je nachdem, welcher Pflegegrad für die hilfebedürftige Person anerkannt wurde, stehen finanzielle Leistungen vonseiten der Pflegekasse zur Verfügung, welche in der folgenden Tabelle dargestellt sind.

1    - keine Leistungen
2    316 Euro Pflegegeld -  689 Euro Pflegesachleistungen pro Monat
3    545 Euro Pflegegeld -   1.298 Euro Pflegesachleistungen pro Monat
4    728 Euro Pflegegeld -   1.612 Euro Pflegesachleistungen pro Monat
5    901 Euro Pflegegeld -    1.995 Euro Pflegesachleistungen pro Monat

Unterstützt ein ambulanter Pflegedienst die pflegenden Angehörigen in der Versorgung der Bedürftigen, besteht außerdem die Möglichkeit, die Leistungen zu kombinieren. Dabei ist es ausschlaggebend, inwieweit der Betrag für die Sachleistung ausgeschöpft wird.

Hat beispielsweise ein Patient mit dem Pflegegrad 3 einen Anspruch auf eine Pflegesachleistung im Wert von 1.298 Euro, der Pflegedienst berechnet für seine Aufwendungen jedoch nur 75 Prozent davon, dann stehen ihm noch 25 Prozent des Pflegegeldes zur freien Verfügung.

Staatliche Zuwendungen für die pflegenden Angehörigen
Über die monatlichen Leistungen hinaus können unter Umständen weitere Ansprüche geltend gemacht werden. Dazu gehört etwa die sogenannte Entlastungsleistung, welche vordergründig die pflegenden Angehörigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen soll. Sie beläuft sich auf ungefähr 125 Euro im Monat und kann zum Beispiel für die Finanzierung einer Tages- oder Nachtpflege oder auch für die Teilnahme in einer Betreuungsgruppe aufgewendet werden.

Auch bei ihrer beruflichen Tätigkeit erfahren die pflegenden Angehörigen Unterstützung. So existiert ab dem Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege, durch die eine Vertretung bei Urlaub oder Krankheit finanziert wird.
Mitunter werden sogar zusätzliche Rentenbeiträge als Ausgleich für die reduzierte Arbeitszeit der pflegenden Verwandten gezahlt.

Weitere Informationen zur häuslichen Pflege sowie die Vor- und Nachteile können Sie im kostenfreien eBook des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. unter https://www.familienrecht.net/ambulante-pflege/ nachlesen.

Quelle:
Laura Gosemann