Bestattung im Ausland: Das sollten Angehörige wissen

Ob Baumbestattung, Verstreuen der Asche oder ein Erinnerungsdiamant: Im EU-Ausland gibt es vielfältige Möglichkeiten für eine Beisetzung. 

Auch persönliche und familiäre Hintergründe können den Wunsch begründen, nach dem Tod in einem anderen Land bestattet zu werden. 

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, was bei der Planung und Durchführung zu beachten ist.

Viele Wege des Abschieds sind möglich

Die Bestattungskultur in Europa ist im Wandel. Der Bestattungsreport 2026 des Bundesverbands Deutscher Bestatter e. V. und der Adelta Finanz zeigt: Beisetzungen entwickeln sich zunehmend von der klassischen Erdbestattung weg. Individuelle Formen des Abschieds wie See-, Luft- oder Diamantbestattungen gewinnen an Bedeutung.

Gleichzeitig werden gesetzliche Regelungen in einigen europäischen Ländern gelockert. So sind dort Beisetzungsformen möglich, die in Deutschland bislang nicht oder nur eingeschränkt erlaubt sind.

Darüber hinaus leben in Deutschland viele Menschen, die sich ihre letzte Ruhestätte in ihrer Heimat im Ausland wünschen. Für sie und ihre Angehörigen stellt sich die Frage, wie sie dies organisieren können.

Warum Vorsorge wichtig ist

Wer sich seine Beisetzung im europäischen Ausland wünscht, trifft dort auf andere Regeln als in Deutschland. Welche Bestattungsarten möglich sind und welche Voraussetzungen dafür gelten, ist im jeweiligen Landesrecht festgelegt. Gerade wer sich für alternative oder neuere Bestattungsformen wie die Aquamation – eine energiearme Alternative zur Feuerbestattung – interessiert, sollte sich deshalb frühzeitig über die geltenden Vorschriften informieren.

Auch örtliche Regelungen können eine Rolle spielen. Wer sich einen bestimmten Friedhof als Beisetzungsort wünscht, sollte sich daher bei der zuständigen Gemeinde oder Friedhofsverwaltung informieren. Dort kann geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Grab für einen bestimmten Zeitraum genutzt werden kann.

Doch nicht nur das Recht spielt eine Rolle. 

„Gerade bei einer Bestattung im Ausland empfehlen wir, sich frühzeitig über die Möglichkeiten vor Ort zu informieren und die eigenen Wünsche festzuhalten. Dazu gehört etwa die Frage, welche Friedhöfe infrage kommen, wie die Bestattung ablaufen und die Trauerfeier gestaltet werden soll. Auch eine finanzielle Vorsorge kann Angehörige im Todesfall entlasten und ihnen Sicherheit bei der Organisation geben“, sagt Magdalena Jankowska-Gilberg, Juristin beim EVZ Deutschland.

Verträge und Kosten genau prüfen

Neben den eigenen Wünschen sollten Sie auch die Finanzierung bedenken. Auch wenn eine Beisetzung im Ausland günstiger sein kann, sind die Gesamtkosten nicht automatisch niedriger als bei einer Bestattung in Deutschland. Denn insbesondere durch die notwendige Überführung entstehen zusätzliche Kosten.

Zudem spielen häufig mehrere Dienstleister und Verträge eine Rolle: Das Beerdigungsinstitut organisiert beispielsweise die Überführung und Formalitäten, während Friedhofsträger, Steinmetz oder Florist weitere Leistungen übernehmen. 

„Für Angehörige ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, welche Kosten am Ende tatsächlich anfallen. Sie sollten daher von jedem Dienstleister einen Kostenvoranschlag verlangen und prüfen, ob alle Leistungen und Gebühren enthalten sind. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden“, erklärt Jankowska-Gilberg.

Bei einer Bestattung auf einem Friedhof sollten auch die langfristigen Verpflichtungen bedacht werden. Insbesondere, wenn die Grabstätte weit vom eigenen Wohnort entfernt liegt. Dazu gehört beispielsweise die regelmäßige Grabpflege.

Wenn etwas anders läuft als vereinbart

Der für die Trauerfeier bestellte Blumenschmuck trifft zu spät ein oder sieht ganz anders aus als bestellt. Gerade in einem solchen Moment ist das für Angehörige besonders belastend. Doch wie bei anderen Dienstleistungen kann es auch bei Käufen und Bestellungen rund um Bestattungen zu Problemen kommen. Deshalb sollten Betroffene ihre Ansprüche kennen und sich Unterstützung holen.

Das EVZ Deutschland hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Problemen mit Unternehmen aus anderen EU-Ländern. 

Dies zeigt ein konkreter Fall

Einige Monate nach der Beisetzung ihres Mannes in Polen stellte eine Verbraucherin Mängel am Grabstein und an der Grabanlage fest. Da sie keine Einigung mit dem Steinmetz erzielen konnte, wandte sie sich an das EVZ Deutschland. Gemeinsam mit dem EVZ Polen nahm es Kontakt mit dem Unternehmen auf und erreichte, dass ein Großteil der Mängel behoben wurde.

Mehr zu Bestattungen im Ausland erfahren Sie auch direkt unter https://www.evz.de/themen/gesundheit/bestattung-ausland/vorsorge/